Bengalisches Feuer: 2.000 Euro Strafe für Chemnitz
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC am heutigen Donnerstag zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Grund dafür ist das Auswärtsspiel am 28. Januar in Offenbach: "Unmittelbar nach einer etwa zehnminütigen Spielunterbrechung wegen wiederholten Werfens von Gegenständen durch Offenbacher Anhänger wurde in der 50. Spielminute im Chemnitzer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer entzündet." "Darüber hinaus wurde etwa zwei bis drei Minuten nach Spielende im Chemnitzer Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet", heißt es in der Urteilsverkündigung. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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