Dortmund II: Geisterspiel auf Bewährung und Geldstrafe
Borussia Dortmund II wurde am Freitag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Zudem verhängte der DFB einen Zuschauerausschluss auf Bewährung. "Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit (neun Monate, Anm. d. Red.) zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt", teilte der Verband mit. Zurückzuführen ist die Strafe auf den Vorfall beim Heimspiel des BVB gegen Hansa Rostock am 26. Oktober.
Anstoß verzögerte sich um 95 Minuten
90 Minuten vor Anpfiff überliefen rund 200 BVB-Ultras die Einlasskontrollen und verschafften sich so unberechtigt Zugang ins Stadion. Rund 60 bis 80 Leute aus dieser Gruppe stürmten kurz danach den Platz und versuchten zum Gästeblock vorzudringen, wo gerade die ersten Hansa-Fans eintrafen. Die Polizei sowie einige Ordner drängten die Dortmunder jedoch wieder zurück in ihren Block. Anschließend nahmen die Beamten die Personalien der Anhänger auf und ließ den Block der Dortmunder Ultras räumen, sie mussten das Stadion verlassen. Aufgrund dessen verzögerte sich der Anpfiff der Partie um 95 Minuten. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Für den BVB II ist es bereits die zweite Strafzahlung der laufenden Saison, in der Strafentabelle der 3. Liga rücken die Westfalen damit auf den siebten Platz vor.
Die Strafentabelle