FCM: DFB hebt Blocksperren auf, erhöht aber Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen-Fußball-Bundes (DFB) hat dem Einspruch des 1. FC Magdeburg gegen die am 25. Mai verhängte Strafe am Donnerstag im Rahmen einer mündlichen Verhandlung stattgegeben. Gegen eine Erhöhung der Geldstrafe von 9.000 auf 30.000 Euro sowie einer Verlängerung der Bewährungszeit wurden beide Blocksperren aufgehoben.

DFB verlängert Bewährungszeit um zwölf Monate

10.000 Euro aus der Summe kann der FCM derweil für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Unterdessen hat der DFB die Bewährungszeit des bereits am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel um weitere zwölf Monate verlängert. Die ursprüngliche Bewährungszeit betrug zehn Monate. "Das DFB-Sportgericht ist unseren Argumenten nahezu vollständig gefolgt. Dies ist ein sehr erfreuliches Urteil für den 1. FC Magdeburg, das seitens der Fans zum Anlass genommen werden sollte, künftig unbedingt auf Pyrotechnik zu verzichten", so FCM-Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Cherkeh. Wäre es bei den Blocksperren geblieben, hätte der FCM die Nordtribüne mit den Blöcken 3-6 für die ersten beiden Heimspiele der kommenden Saison sperren müssen. Dennoch steht der FCM in der Strafentabelle mit einer Gesamtstrafe von 78.000 Euro auf dem ersten Platz.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte im Anschluss: "Wir haben die umfangreichen sicherheitstechnischen und präventiven Bemühungen des 1. FC Magdeburg nach dem Urteil vom 25. Februar 2016 berücksichtigt. Damit lagen besondere Umstände vor, die es dem Sportgericht erlaubt haben, vom Bewährungs-Widerruf abzusehen. Für die neuerlichen Vorfälle war allerdings die Verhängung einer empfindlichen Geldstrafe angebracht, zumal auf einen weiteren Teilausschluss der Zuschauer verzichtet wurde." Gegen das bisher noch nicht rechtskräftige Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden – sowohl vom Verein als auch vom DFB-Kontrollausschuss, der in der Verhandlung die Beibehaltung des ursprünglichen Urteils beantragt hatte.

Pyro-Show gegen Dresden – Innenraum-Betretung in Münster

Hintergrund der Strafe sind gleich mehrere Vergehen in den vergangenen Monaten: Beim Heimspiel gegen Erzgebirge Aue am 1. April hatten Magdeburger Zuschauer Gegenstände in Richtung der sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen, zwei Wochen später zündeten einige FCM-Fans vor Anpfiff des Spiels gegen Dresden mindestens 60 Pyro-Fackeln und versuchten in der 40. Minute in Richtung des Gästeblocks zu gelangen – Polizei und Ordner verhinderten dies. Als die Partie in der 67. Minute nach dem das Abbrennen von Pyrotechnik durch Dresdner Anhänger unterbrochen werden mussten, liefen zwei Zuschauer aus dem Heimbereich, wohl Fans des BFC Dynamo, auf das Spielfeld und präsentierten ein Banner. Ebenfalls geahndet wurde das Betreten des Innenraums einiger Fans beim Spiel in Münster am 22. April.

   

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