Nach Insolvenzantrag: DFB zieht VfR Aalen neun Punkte ab

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dem VfR Aalen am Freitagabend neun Punkte in der laufenden Saison abgezogen. Grund dafür ist der am 14. Februar gestellte Insolvenzantrag des Vereins. In der Tabelle fällt die Elf von Trainer Vollmann vom zehnten auf den vorletzten Tabellenplatz zurück und liegt nun zwei Punkte hinter dem rettenden Ufer. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, Aalen kann innerhalb von einer Woche Einspruch einlegen.  

Zwangsabstieg droht nicht

In den vergangenen Tagen hatte sich der VfR Aalen intensiv um eine Verminderung des Punktabzugs bemüht, doch die DFB-Spielordnung ist in Paragraph 6 eindeutig: Meldet ein Verein während der laufenden Saison Insolvenz an, werden ihm neun Punkte abgezogen. Ein Zwangsabstieg oder ein Lizenzentzug drohen dem VfR dagegen nicht. Sofern die Aalener den Klassenerhalt trotz des nun verhängten Punktabzugs schaffen und zudem die Drittliga-Zulassung des DFB erhalten, werden sie auch in der kommenden Saison in der 3. Liga vertreten sein. Ohnehin ist der Punktabzug noch nicht rechtskräftig, der VfR Aalen hat eine Einspruchsfrist von einer Woche. Am Montag wird den Aalenern das schriftliche Urteil zugestellt, "bis dahin wird sich der Club nicht weiter äußern", teilte der VfR mit.

3,6 Millionen Euro Schulden

Der VfR Aalen hatte am 14. Februar Insolvenz angemeldet, um sich von finanziellen Altlasten aus früheren Zeiten zu befreien. Insgesamt drücken den VfR 3,6 Millionen Euro Schulden, zusätzlich droht eine Steuernachzahlung in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Da sich der VfR Aalen aus eigener Kraft nicht mehr von dieser Schuldenlast befreien kann, entschieden sich die Verantwortlichen dafür, mit dem Insolvenzantrag die Notbremse zu ziehen. Die Liquidität des VfR – entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga – ist nach DFB-Angaben indes aber bis zum Saisonende gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt. Weitere Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Statut nicht vorgesehen.

Die Tabelle nach dem Punktabzug

 

   

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