VfL: Hohe Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung

Empfindliche Strafe für den VfL Osnabrück: Aufgrund des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro sowie einen Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verhängt. Hintergrund ist die Pyroshow beim Spiel in Regensburg, als zu Beginn der zweiten Halbzeit mehrere bengalische Feuer abgebrannt wurden.

Bewährungszeitraum läuft bis Ende des Jahres

Wie der DFB mitteilte, kann der VfL Osnabrück einen Betrag von bis zu 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen. Der Zuschauer-Teilausschluss greift unterdessen nur, wenn es bis zum 31. Dezember 2017 zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Dann müssten die Stehplätze der Ostkurve bei einem Heimspiel komplett gesperrt werden. Dies war zuletzt bei der Partie gegen Rot-Weiß Erfurt am 24. Oktober 2015 der Fall.

VfL kann noch Einspruch einlegen

Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, der VfL kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. Zumindest als Teilerfolg ist das Urteil indes aber schon zu werten, hatte der DFB doch zunächst eine Geldstrafe von 12.000 Euro gefordert. Bleibt es nun bei der Summe von 10.000 Euro, würden die Lila-Weißen in der Strafentabelle mit einer Gesamtstrafe von 15.000 Euro auf den sechsten Platz vorrücken.

   

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