Pyroshow: Teilausschlüsse und Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Empfindliche Strafe für den FC Rot-Weiß Erfurt. Aufgrund der Pyroshow beim Heimspiel gegen den Chemnitzer FC wurden die Thüringer am Mittwoch vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einem Teilausschluss sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verurteilt.

Blöcke R und S müssen geschlossen bleiben

Bereits im Februar 2016 hatte der DFB einen Teilausschluss für den Zeitraum von einem Jahr auf Bewährung ausgesetzt, nun wurde dieses Urteil widerrufen und zeitgleich ein zweiter Teilausschluss verhängt. Somit müssen bei den ersten beiden Rückrunden-Heimspielen der Thüringer gegen Frankfurt (4. Februar) und Lotte (18. Februar) die Blöcke R und S der Südtribüne (Stammplatz der Ultras) geschlossen bleiben. Darüber hinaus muss Rot-Weiß Erfurt eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zahlen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle steigt RWE auf dem neunten Platz ein.

Pyrotechnik und DFB-kritischer Baner

Hintergrund der Strafe sind die Vorfälle beim Heimspiel gegen den Chemnitzer FC am 26. November. Jeweils vor Beginn beider Halbzeiten hatte RWE-Fans eine pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und ein DFB-kritisches Banner gezeigt. Präsident Rolf Rombach kündigte aufgrund der Pyroaktion lebenslange Stadionverbote an, außerdem wurden den Ultras verschiedene Privilegien entzogen. Möglicherweise wird RWE die DFB-Strafe an die Täter weiterleiten – einige von ihnen wurden bereits ermittelt.

   

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