1.500 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SSV Jahn Regensburg nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt. Vor Beginn des Spiels  zwischen Jahn Regensburg und Hansa Rostock am 7. Mai 2011 in Regensburg wurden im Rostocker Zuschauerblock mindestens fünf Bengalische Feuer gezündet. Zeitgleich wurde ebenfalls aus dem Gästeblock eine Leuchtrakete in Richtung des Spielfeldes geschossen.

Rostocker Fans auf dem Platz

Die Spieler der beiden Mannschaften sowie das Schiedsrichtergespann wurden hierdurch nicht gefährdet. Darüber hinaus überstiegen Rostocker Zuschauer in der 88. Spielminute den Zaun zum Stadioninnenraum. Bis zum Spielende befanden sich weit über 100 Anhänger im Innenraum direkt hinter dem Tor der Mannschaft von Jahn Regensburg. Mit dem Schlusspfiff wurde das Fluchttor im Bereich des Gästeblocks gewaltsam geöffnet. Dabei wurden zwei Personen des Regensburger Ordnungsdienst verletzt.

Gleichzeitig stürmten die Rostocker Zuschauer das Spielfeld und wurden dort von Polizei- und Ordnungsdienstkräften gestoppt. Zu Gewalttätigkeiten kam es hierbei nicht. Während dieser Zeit wurde auf dem Spielfeld eine Rauchbombe und im Gästeblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig

   

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