2G und 2G-Plus: Neue Regelungen für Stadionzutritt
Angesichts der drastisch steigenden Infektionszahlen haben sich Bund und Länder im Rahmen ihrer Konferenz am Donnerstag auf neue Grenzwerte für die Anwendung von 2G und 2G-Plus verständigt, die unter anderem beim Stadionbesuch zur Anwendung kommen werden.
Hospitalisierungsinzidenz entscheidend
Ausschlaggebend ist künftig nicht mehr die 7-Tage-Inzidenz, sondern die Hospitalisierungsinzidenz. Der Wert gibt auf 100.000 Menschen gerechnet an, wie viele Corona-Infizierte in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus eingewiesen werden mussten. Legt die Hospitalisierungsinzidenz über 3, gilt in einem Bundesland flächendeckend 2G. Bei einem Wert über 6 gilt 2G-Plus, sodass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test benötigen. Bei einer Hospitalisierungsinzidenz über 9 sollen die Landtage weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen beschließen können. Aktuell ist der Wert deutschlandweit in Hamburg am niedrigsten (1,62) und in Thüringen am höchsten (18,54).
Am anstehenden Drittliga-Wochenende finden fünf der neun Duelle unter 2G-Bedingungen statt. Nur in Verl, Braunschweig (zumindest auf einer Tribüne), Halle und Berlin erhalten auch getestete Zuschauer noch Zutritt. Unter 18-Jährige und Personen, die nicht geimpft werden können, sind von der 2G-Regel ausgenommen. Sobald die entsprechenden Werte fünf Tage in Folge unterschritten werden, kann von den entsprechenden Maßnahmen wieder abgesehen werden.
Merkel: Lage ist "hochdramatisch"
Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach im Rahmen der Pressekonferenz von einer "hochdramatischen" Lage: "Wir müssen beobachten, ob wir die Dynamik stoppen oder zumindest bremsen können. Ansonsten laufen wir in eine sehr schwierige Situation. Wir haben immer gesagt, dass wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern wollen. Es war absolute Zeit, zu handeln. Wir werden beobachten, ob das, was wir heute beschlossen haben, reicht." Bundesweite Geisterspielen drohen vorerst nicht, allerdings denkt Sachsen derzeit offenbar über einen Lockdown nach, der auch ein Verbot von Großveranstaltungen – und damit Geisterspiele – bedeuten würde. Am Freitag will die Landesregierung darüber entscheiden.
Ein bundesweiter Sport-Lockdown ist aber vom Tisch. Im neuen Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, heißt es nach "Sportschau"-Angaben: "Eine Ausübung des Sports darf nicht untersagt werden." Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Sollte es in Kraft treten, gilt es bis zum 19. März. Die Länder erhalten durch eine bestimmte Klausel aber die Möglichkeit, schärfere Maßnahmen als die vom Bund festgelegten Rahmenmöglichkeiten beschließen zu können. Derweil könnte die 2G-Regel künftig auch für Spieler gelten.