Nach Aue-Einspruch: DFB nimmt Ermittlungen auf
Nachdem der FC Erzgebirge Aue am Montag aufgrund eines vermeintlich irregulären Gegentores beim Spiel in Großaspach (0:2) fristgerecht Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt hat, nimmt der Deutsche Fußball-Bund (DFB) nun die Ermittlungen auf. Wann die Entscheidung getroffen wird, ist aber noch unklar – eine Wiederholung der Partie ist eher unwahrscheinlich.
Wie der Verband auf Anfrage von liga3-online.de erklärte, werde man zunächst alle Beteiligten, also die beteiligten Spieler sowie Schiedsrichter Justus Zorn, anschreiben und um "eine Stellungnahmen zu besagter Spielsituation bitten." Danach werde das Sportgericht "über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden", so der DFB. Wann es dazu kommen wird, steht noch nicht fest.
Rafati: Schiedsrichter handelte unglücklich, aber regelkonform
Streitpunkt ist der Führungstreffer der Aspacher in der 19. Minute. Nach einem Foul von Mike Könnecke an Timo Röttger gab Schiedsrichter Justus Zorn Freistoß für die Hausherren. Während Aue-Keeper Martin Männel noch seine Mauer sortierte, brachte Michele Rizzi den Ball bereits im Tor unter – Zorn gab den Treffer und sorgte damit für Unverständnis bei den Veilchen (TV-Bilder). Wie liga3-online.de-Experte Babak Rafati gegenüber unserer Redaktion mitteilte, handelte Schiedsrichter Zorn in dieser Szene "äußerst unglücklich", da er vor der Ausführung der Freistoßes erst das Freistoßspray in die Hand nimmt, sich dann aber – ohne eine Linie gezogen zu haben – von der Szenerie entfernt. Der erzielte Treffer sei aber dennoch regelkonform. Auch deshalb hält Rafati eine Wiederholung des Spiels für unwahrscheinlich. Der Einsatz des Freistoßsprays sei nicht zwingend und eine schnelle Ausführung ohne Mauerstellung durchaus möglich. “Der Schiedsrichter muss einen Freistoß nicht immer erst freigeben, andernfalls wird vom Schiedsrichter unmissverständlich kommuniziert, dass die ausführende Mannschaft erst nach Freigabe durch ihn den Freistoß ausführen darf."