DFB lehnt Aue-Einspruch zum 0:1 in Großaspach ab
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen das Tor zum 0:1 beim Spiel in Großaspach (2. August, 0:2) zurückgewiesen. Es liege kein Regelverstoß von Schiedsrichter Justus Zorn vor, so der DFB. Die Veilchen können erneut Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Streitpunkt war der Führungstreffer der Aspacher in der 19. Minute. Nach einem Foul von Mike Könnecke an Timo Röttger gab Schiedsrichter Justus Zorn Freistoß für die Hausherren. Während Aue-Keeper Martin Männel noch seine Mauer sortierte, brachte Michele Rizzi den Ball bereits im Tor unter – Zorn gab den Treffer und sorgte damit für Unverständnis bei den Veilchen: "Aus unserer Sicht fiel der Treffer nicht regelkonform”, erklärte Präsident Helge Leonhardt. Der DFB ist anderer Meinung: "Der Einspruch ist nicht begründet, da in der beanstandeten Szene kein Regelverstoß von Schiedsrichter Justus Zorn vorlag. Daher ist der Einspruch zurückzuweisen", so DFB-Richter Robert Deller.
Rafati: Entscheidung unglücklich, aber regelkonform
Wie liga3-online.de-Experte Babak Rafati gegenüber unserer Redaktion mitteilte, handelte Schiedsrichter Zorn in dieser Szene “äußerst unglücklich”, da er vor der Ausführung der Freistoßes erst das Freistoßspray in die Hand nimmt, sich dann aber – ohne eine Linie gezogen zu haben – von der Szenerie entfernt. Letztlich sei der Treffer aber regulär zu Stande gekommen, da der Schiedsrichter das Freistoßspray nicht zwingend einsetzen und auch den Freistoß an sich nicht extra freigeben müsse.
Gegen das Urteil können die Veilchen innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen und somit eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.