Hansa muss 4,5 Millionen Euro Steuern nachzahlen
Blick in die 2. Bundesliga zu Aufsteiger Hansa Rostock. Der ohnehin finanziell klamme Verein hat am heutigen Freitag einen schweren Rückschlag im Kampf um die Konsolidierung hinnehmen müssen. Wie der Verein auf seiner Website berichtet, müssen die Hanseaten rund 4,5 Millionen Euro Steuern inklusive Zinsen zahlen. Bei dem Rechtsstreit mit dem Finanzamt Rostock war zu klären, ob der FC Hansa zu unrecht in den Jahren 1999 bis 2001 Zahlungen für Transferentschädigungen, Provisionen an Spielervermittler und Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen für Amateurspieler und Vertragsamateure, die beim aufnehmenden Verein Lizenzspieler werden, als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt hat, oder ob diese zu aktivieren und über die Vertragslaufzeit abzuschreiben gewesen wären.
Stichtag: 30. Juni 2012
Bernd Hofmann, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock ließ verlauten: „Es ist bedauerlich, dass das höchste Finanzgericht in seinem Urteil nicht die veränderten Bedingungen im Lizenzfußball nach der sogenannten „Bosman– Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt hat. Wir sind seit längerem in Gesprächen mit den beteiligten Parteien und sind zuversichtlich, dass wir die entsprechenden Vereinbarungen in der nächsten Woche treffen, um die Zahlungsfähigkeit des Vereins bis zum 30.06.12 zu erhalten und somit die Auflage der DFL zu erfüllen".