Teilausschluss, Bewährungs- und Geldstrafe für Erfurt
Empfindliche Strafe für den FC Rot-Weiß Erfurt: Nach Zuschauer-Vorkommnissen in drei Partien hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Thüringer am Montag zu einem Zuschauer-Teilausschluss, einem Teilausschluss auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus dürfen in den Blöcken 5 und 6 bis zum Saisonende keine Block- und Zaunfahnen mehr verwendet werden.
Stehplatzbereich gegen Würzburg geschlossen
Der verhängte Zuschauer-Teilausschluss greift bereits zum kommenden Heimspiel am Sonntag gegen die Würzburger Kickers. So müssen die Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 leer und geschlossen bleiben. Zudem ist die Wiedereröffnung von Zuschauerbereichen im Zuge des gegenwärtigen Stadionumbaus für dieses Spiel untersagt. Ein weiteres Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit, bei dem ebenfalls die Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 (oder vergleichbare Blöcke, sollte der Umbau bereits erfolgt sein) geschlossen bleiben müssten, wurde für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt und tritt nur dann in Kraft, wenn es in diesem Zeitraum zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.
Vorfälle gegen Magdeburg fallen schwer in Gewicht
Auslöser der empfindlichen Strafe sind vor allem die Vorfälle beim Heimspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 14. Dezember (Foto oben), als zwei Kinder durch das Zünden von Pyrotechnik verletzt wurden. Zudem wurden Leuchtraketen in den angrenzenden Gästeblock geschossen, außerdem hatten Erfurter Zuschauer in der ersten Halbzeit auf der Haupttribüne Magdeburger Zuschauer attackiert. Wie sich nach dem Spiel allerdings herausstellte, wurde die Pyrotechnik nicht von Erfurter Anhängern, sondern von befreundeten Ultras aus Halle gezündet.
Verein stimmt Urteil zu
Ebenfalls geahndet wurde das Zeigen eines Banners mit beleidigendem Inhalt ("Scheiß DFB") beim Spiel gegen Osnabrück am 24. Oktober sowie das Zünden eines Böllers beim Heimspiel am 23. Januar gegen Dresden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, auch weil der DFB von zusätzlichen Strafen aufgrund der Vorfälle in anderen Partien Abstand genommen hat. Strafmildernd wirkte sich unterdessen aus, dass RWE "ernstlichen Bemühungen" um die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Stadionbereich unternommen hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle rücken die Thüringer mit einer Gesamtstrafe von 10.000 Euro auf Platz 6 vor.