Pyro-Aktion: Aue droht Geldstrafe – Geisterspiel kein Thema
Nach dem Fans des FC Erzgebirge Aue am vergangenen Freitag beim Spiel in Magdeburg mit den Zünden von Pyrotechnik für eine zweiminütige Spielunterbrechung sorgten, hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) inzwischen seine Ermittlungen aufgenommen. Ein Geisterspiel, wie von einigen Medien berichtet, droht aber nicht.
Schwerwiegende Vorkommnisse nötig
Zwar wird das Sportgericht des DFB den Vorfall mit einer Geldstrafe ahnden, ein Geisterspiel ist nach Informationen von liga3-online.de aber kein Thema. Ein solches stellt die höchstmögliche Sanktionierung im DFB-Strafenkatalog dar und wird daher nur bei schwerwiegenden Vorkommnissen, etwa einem Platzsturm, verhängt. Eine kurzzeitige Spielunterbrechung reicht hingegen noch nicht aus, um einen Komplettausschluss der Fans anzuordnen. Darüber hinaus spricht der Verband ein Geisterspiel in der Regel nie direkt aus, sondern verhängt dieses zunächst auf Bewährung – so geschehen beim F.C. Hansa Rostock.
Hansa trotz diverser Vorfälle nicht mit Geisterspiel bestraft
Die Kogge steht nach insgesamt 14 Vorfällen in der laufenden Saison noch bis Februar 2017 unter besonderer Beobachtung. Ausschlaggebend hierfür war vor allem der Pyro-Eklat beim Spiel gegen Magdeburg am 29. September, als die Partie nach dem mehrfachen Zünden von Pyrotechnik sowie dem Abfeuern von Leuchtraketen in den Gästeblock für insgesamt 18 (!) Minuten unterbrochen werden musste. Ein Geisterspiel ohne Bewährung wurde deswegen allerdings nicht verhängt. Selbst die Fan-Verfehlungen in den letzten Monaten, etwa tätliche Angriffe, das Zünden von Pyrotechnik und der Sturm einer Pufferzone, haben das Geisterspiel nicht in Kraft treten, sondern "lediglich" die Bewährungsstrafe um ein halbes Jahr verlängern lassen.
Aue hat Vorstrafe schon abgesessen
Die Veilchen sind in den vergangenen Monaten zwar ebenfalls auffällig geworden, haben aber Vorstrafen aus der vergangenen Saison mit einem Zuschauer-Teilausschluss beim Spiel gegen Würzburg bereits abgesessen. Denkbar wären nach dem Vorfall in Magdeburg nun eine Geldstrafe und maximal ein teilweiser Zuschauerausschluss auf Bewährung. Ein Geisterspiel droht hingegen ebenso wenig wie die Androhung eines solchen.