Hansa: DFB-Bundesgericht verhandelt Einspruch gegen Urteil
Am heutigen Donnerstag (ab 11:30 Uhr) wird das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bund (DFB) den Einspruch des F.C. Hansa Rostock gegen ein am 13. April bestätigtes Urteil gegen die Kogge verhandeln.
16.000 Euro Geldstrafe – Fahnen- und Choreo-Verbot
Aufgrund von sieben Vorfällen in den vergangenen Monaten, darunter ein Sturm der Pufferzone beim Spiel gegen Aue, hatte der Verband den F.C. Hansa am 21. März zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro verurteilt. Außerdem verlängerte der DFB die Bewährungsstrafe für ein Geisterspiel und verhängte ein Fahnen- und Choreo-Verbot bis zum Saisonende. Hansa legte beim Sportgericht umgehend Einspruch ein, dieses bestätigte das Urteil am 13. April jedoch – abgesehen von einer kleinen Ausnahme – in Gänze. Daraufhin reichte Hansa erneut Einspruch ein, nun kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vom dem Bundesgericht. Geleitet wird die Verhandlung von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.