DFB-Kontrollausschuss legt Berufung gegen FCM-Urteil ein
Einen Tag nach der mündlichen Verhandlung des DFB-Sportgerichts gegen den 1. FC Magdeburg hat der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag fristgerecht Einspruch gegen das geänderte Urteil eingelegt. Nun geht der Fall vor das DFB-Bundesgericht. Ein Termin steht noch nicht fest.
DFB gegen DFB
Am 25. Mai hatte der DFB-Kontrollausschuss eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro gegen den FCM verhängt und einen Zuschauer-Teilausschluss bei zwei Heimspielen des 1. FC Magdeburg beschlossen. Der FCM legte Einspruch ein, sodass es am Donnerstag zu einer Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt kam. Im Rahmen der mehrstündigen Sitzung änderte der Verband das Urteil und ließ beide Blocksperren fallen. Im Gegenzug wurde die Geldstrafe von 9.000 auf 30.000 Euro erhöht und der Bewährungszeitraum für einen Teilausschluss auf weitere zwölf Monate verlängert. Da der Kontrollausschuss das neue Urteil jedoch nicht akzeptieren will, hat er nun ebenfalls Einspruch eingelegt. Folglich wird es in Kürze zu einer Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht kommen. Ein genauer Termin steht aber noch nicht fest.