Weitergabe von Pyro-Strafen erlaubt ?
Im DFB-Pokal Achtelfinale zwischen dem 1.FC Nürnberg und der SpVgg Greuther Fürth flogen zwei Leuchtkugeln aus dem Gästeblock auf das Spielfeld. Das Sportgericht des DFB verurteilte die Kleeblätter daraufhin zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Der Zweitligist erklärte anschließend in einer Pressemitteilung: "Aufgrund der Auswertung des Videomaterials durch die zuständigen Behörden konnte die Person, die beim Pokalspiel in Nürnberg Leuchtkugeln auf den Platz geschossen hatte, jetzt identifiziert werden."
Fan nahm sich das Leben
"Die SpVgg Greuther Fürth wird den Täter mit allen juristischen Mitteln in die Haftung nehmen und wie angekündigt die vom DFB-Sportgericht verhängte Strafe in vollem Umfang an den Täter weiterleiten." Auch Martin Kind, Präsident von Hannover 96, erklärte mehrfach in der Vergangenheit, dass sich der Verein das Geld von den Tätern zurückholen werde. Der 26-jährige Fan, der im Fürther Fall klar identifiziert werden konnte, nahm sich tragischer Weise das Leben, nachdem ein Ermittlungsverfahren gegen den ihn eingeleitet wurde.
"Wirtschaftlichen Existenz wird beraubt"
Die Rot-Schwarze Hilfe beschäftigte sich in Folge dessen mit dem Fall und lässt nun prüfen, ob die Umlegung von Strafen rechtens ist. Von Seiten der RSH gibt es dahingehend einen klaren Standpunkt: "Die Umlegung einer Verbandsstrafe auf den Störer ist völlig systemwidrig und daher nicht rechtmäßig." Die Vereine könnten sich in Zukunft schadlos halten, obwohl die Strafen des Deutschen Fußball Bundes angedacht sind die Vereine in Zukunft zu besseren Kontrollen zu drängen. In der Stellungsnahme der RSH heißt es dazu: "Man stelle sich nur einmal vor, ein Verein, dem eine solche Strafe droht, weiß, dass er sich das Geld vom Störer wieder holen kann." Diese Vorstellung impliziert, dass die die Vereine in der Verteidigung keine Motivation mehr sehen, die Geldstrafe möglichst gering zu halten. Weiter heißt es: "Wir können und wollen nicht dulden, dass Privatpersonen aufgrund eines mitunter nun wirklich harmlosen Fehlverhaltens ihrer wirtschaftlichen Existenz beraubt werden."
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