1. FCM: Hohe Geldstrafe und zwei Zuschauer-Teilausschlüsse
Aufgrund der Vorfälle beim DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt ist der 1. FC Magdeburg am Donnerstag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro sowie zu zwei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt worden. Betroffen sind möglicherweise die Partien gegen Rostock und Halle. Der FCM prüft die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil.
Innenraum-Sturm und diskriminierende Sprechchöre
Mit der Strafe wird der Innenraum-Sturm seitens einiger FCM-Fans bei der Pokalpartie gegen Eintracht Frankfurt am 21. August bestraft. Zuvor hatten Frankfurter Anhänger eine Leuchtrakete aus dem Gästebereich in einen angrenzenden Magdeburger Block geschossen. Die Partie musste für elf Minuten unterbrochen werden. Ebenfalls geahndet wurde das Anstimmen von diskriminierenden, herabwürdigenden und verunglimpfenden Sprechchören und Gesängen in Richtung der Eintracht-Fans. Zudem wurde von Magdeburger Anhängern der Hitler- und Kühnengruß gezeigt. Aufgrund dieser Vorkommnisse hat das Sportgericht die Bewährung eines Urteils vom 17. August 2016 widerrufen und in eine tatsächliche Strafe umgewandelt.
Block U muss zwei Mal geschlossen werden
Somit muss das zweite auf die Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden. Nach jetzigem Stand wäre die Partie gegen Hansa Rostock am 5. November betroffen, bei der die Blöcke 3-6 geschlossen bleiben müssten. Zusätzlich wird aufgrund der Vorfälle beim Pokalspiel gegen Frankfurt beim dritten Heimspiel nach der Rechtskraft des Urteils ein weiterer Zuschauer-Teilausschluss fällig. Dann müssen – möglicherweise beim Derby gegen den Halleschen FC – die Blöcke 3-6 und 12 leer bleiben. "Für das Gericht steht nach der Beweisaufnahme fest, dass es durch Magdeburger Anhänger oder durch Anhänger, die dem Verein zuzurechnen sind, wiederholt zu demokratiefeindlichen Äußerungen gekommen ist, die die Werteordnung des Fußballs massiv verletzen", begründet Richter Stephan Oberholz. 10.000 Euro aus der Geldstrafe können für den Kampf gegen Rechtextremismus und Rassismus verwendet werden, teilte der DFB mit.
FCM sieht eigene Bemühungen nicht ausreichend gewürdigt
Die Elbstädter selbst sprechen von einem drastischen Urteil und bemängeln, dass Argumente des 1. FC Magdeburg "keine oder nur unzureichende Berücksichtigung" fanden. Laut Präsident Peter Fechner seien wesentliche Sachverhalte im Rahmen der knapp sechsstündigen Sitzung bis zuletzt strittig geblieben. "Dass unser Verein an der Aufklärung in der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden vorbildlich mitgewirkt hat, wurde seitens des Sportgerichtes nicht hinreichend gewürdigt", so Fechner. Dasselbe gelte für den Umstand, dass man inzwischen 16 Täter ermittelt und mit bundesweiten Stadionverboten belegt habe. Auch zwei nicht der Magdeburger Fanszene zugehörige Zuschauer, die verfassungsfeindliche Gesten gezeigt haben sollen, seien vom 1. FC Magdeburg konsequent bestraft worden. Auch in der Zukunft werde man "jedwedes diskriminierendes Fanverhalten und Schmährufe wie „Ihr Zigeuner“ auf das entschiedenste verurteilen und sanktionieren", macht der Club-Präsident deutlich. Bleibt es bei der Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro, übernimmt der 1. FCM die Tabellenführung der Strafentabelle. Der FCM kündigte derweil an, die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil prüfen zu wollen.