1. FCM zieht Einspruch zurück und akzeptiert Teilausschlüsse

Der 1. FC Magdeburg hat am Mittwoch überraschend den am 19. Oktober eingelegten Einspruch gegen das DFB-Urteil vom 13. Oktober zurückgenommen. Damit ist die verhängte Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro sowie der Zuschauer-Teilausschluss in zwei Spielen nun amtlich. Konkret müssen beim Heimspiel gegen Aalen (10. Dezember) die Blöcke 3-6 und bei der Partie gegen Zwickau (Anfang Februar) die Blöcke 3-5 und 12 geschlossen bleiben. 

FCM befürchtet noch höhere Strafe

Eigentlich hatte sich der FCM unmittelbar nach dem Urteil noch gute Erfolgschancen im Hinblick auf einen Einspruch ausgerechnet, da wesentliche Inhalte der Verhandlung strittig geblieben seien. Doch durch das neuerliche Abbrennen von Pyrotechnik vor dem Spiel gegen den Chemnitzer FC befürchten die Elbstädter nun, dass eine erneute Verhandlung ein noch höheres Strafmaß zur Folge haben würde. "Somit sah sich der Verein gezwungen, die eingelegte Berufung zurückzunehmen", heißt es in einer Pressemitteilung. Mit dem Zurückziehen des Einspruchs ist das DFB-Urteil nun rechtskräftig. Somit muss der FCM zum einen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro zahlen, wobei die Hälfte der Summe für präventive Zwecke eingesetzt werden kann. Zum anderen greift der Zuschauer-Teilausschluss in zwei Spielen. Das Derby gegen den Halleschen FC ist zwar nicht betroffen, dafür aber die Partien gegen den VfR Aalen am 10. Dezember (Blöcke 3-6) und den FSV Zwickau Anfang Februar (Blöcke 3-5 und 12).

Vorfälle beim Pokalspiel gegen Frankfurt geahndet

Mit dem Urteil ahndete der DFB den Innenraum-Sturm seitens einiger FCM-Fans bei der Pokalpartie gegen Eintracht Frankfurt am 21. August. Außerdem wurde die Bewährung eines vorherigen Urteils widerrufen, was den zweiten Teilausschluss zu Folge hat. In der Strafentabelle übernimmt der 1. FC Magdeburg nun den Spitzenplatz. Es ist damit das zweite und dritte Mal in der laufenden Saison, dass "Block U" auf der Nordtribüne geschlossen bleiben musste. Schon bei der Partie gegen Bremen II durfte die Fantribüne nicht geöffnet werden, damals sind die Fans auf die gegenüberliegende Seite ausgewichen. Ob dieser Umzug auch bei den Partien gegen Aalen und Zwickau möglich sein wird, ist noch offen. Einzelheiten zur Umsetzung der Teilausschlüsse will der FCM in Kürze bekanntgeben.

   

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