Affenlaute und Übergriffe: 12.000 Euro Strafe für Erfurt
Hohe Geldstrafe für den FC Rot-Weiß Erfurt: Aufgrund der Vorfälle beim Heimspiel gegen den FSV Frankfurt am 4. Februar sind die Thüringer vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit 12.000 belegt worden. Ursprünglich hatte der Kontrollausschuss 14.000 Euro gefordert.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Begründung: Bereits während des Spiels soll ein Zuschauer Affenlaute in Richtung des farbigen FSV-Spielers La’Vere Corbin-Ong gemacht haben. Nach Abpfiff war es außerdem zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Erfurter Zuschauern sowie Polizei und Ordnungsdienst gekommen. Zudem waren "Juden Jena"-Rufe in Richtung der FCC-Anhänger zu hören, die sich unter die befreundeten Frankfurter Fans gemischt hatten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, RWE kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen und damit eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. "Wir werden das am Nachmittag eingegangene Urteil genau studieren und morgen entscheiden, ob wir Einspruch einlege", so RWE-Anwalt Jens Oehler in einer Mitteilung.
Zieht RWE vor ein Ziviligericht?
Bereits vor einigen Tagen hatte Präsident Rolf Rombach angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen und möglicherweise vor ein Ziviligericht zu ziehen – das wäre eine Premiere in Deutschland. Allerdings haben die Verantwortlichen derzeit mit anderen Problemen zu kämpfen, fehlen mit Blick auf die Lizenz für die neue Saison doch rund 500.000 Euro. Bleibt es nun bei der Strafe in Höhe von 12.000 Euro, würde RWE in der Strafentabelle mit einer Gesamtstrafe von 16.000 Euro auf den dritten Platz vorrücken.