Toiletten-Brand und Anti-RB-Banner: 4.000 Euro Strafe für FCH

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den F.C. Hansa Rostock am Montag zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verurteilt. Grund dafür sind zwei Vorfälle in den vergangenen Wochen.

Hansa distanziert sich von Spruchband

Zum einen wurde beim Auswärtsspiel in Großaspach am 11. Februar die Herrentoilette im Gästeblock zwei Mal in Brand gesetzt, zum anderen wurde beim Heimspiel gegen den Halleschen FC am 19. Februar ein Anti-RB-Banner gezeigt. "In Rostock mit Fäkalien, in Dortmund mit Steinen. So geht man um mit Bullenschweinen", war auf dem Plakat zu lesen. Der F.C. Hansa hatte sich einen Tag nach dem Spiel in einer Stellungnahme vom Inhalt des Spruchbandes distanziert und es als "provokant und gewaltverherrlichend" bezeichnet. "Kritik gegen das Konstrukt RB Leipzig muss zwar prinzipiell erlaubt sein, aber mit dem am Sonntag gezeigten Banner wurden die Grenzen der freien Meinungsäußerung eindeutig überschritten", so Vorstandsvorsitzender Robert Marien vor drei Wochen.

Platz 4 in der Strafentabelle

In Anbetracht der Vorfälle, die sich in Dortmund abgespielt haben, seien solche Sprüche "absolut unangebracht und völlig taktlos", machte Marien deutlich und betonte: "Das ist auch nicht die Art und Weise, wie wir uns und unseren kritischen Blick auf die Dinge präsentieren wollen." Die Kogge wolle "alles dafür tun", um zur Aufklärung und Identifizierung der Täter beizutragen. Derweil hat die Kogge die Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro akzeptiert, das Urteil ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle rückt Hansa mit einer Gesamtstrafe von 14.000 Euro auf den vierten Platz vor.

   

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