1. FC Magdeburg legt Einspruch gegen DFB-Urteil ein
Der 1. FC Magdeburg hat fristgerecht Einspruch gegen das am Dienstag vom DFB-Sportgericht verhängte Urteil eingelegt, wonach der Verein wegen Fehlverhalten seiner Fans 12.000 Euro an Strafe zahlen und mehrere Auflagen in der kommenden Saison beachten soll. Das gab der Verein am Mittwoch auf seiner Vereinsseite bekannt.
FCM strebt Abänderung des Urteils an
Weil Magdeburger Fans am 24. Februar beim Spiel gegen den MSV Duisburg und in der Begegnung mit dem VfR Aalen am 13. Mai Pyrotechnik abgebrannt hatten, war der 1. FC Magdeburg am Dienstag mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro sowie mehreren Auflagen für die anstehende Drittliga-Saison belegt worden. Der Verein gab nun aber bekannt, das Strafmaß nicht akzeptieren zu wollen und legte entsprechend einen fristgerechten Einspruch ein. Der 1. FC Magdeburg strebe damit nun eine Abänderung des Urteils an, heißt es von Seiten des Vereins.
Personalisierte Auswärtstickets in der Kritik
Vor allem die Tatsache, dass Karten für Auswärtsspiele künftig personalisiert und nur noch an Vereinsmitglieder verkauft werden sollen, ist den Verantwortlichen ein Dorn im Auge: "Das ist etwas missverständlich formuliert. Das wird nur die brisanten Partien mit einem Kartenkontingent für Gästefans betreffen", so Präsident Peter Fechner in der "Bild". Wann der Einspruch des FCM beim DFB verhandelt wird, steht noch nicht fest.