DFB ändert FCM-Urteil: Kein Teilausschluss auf Bewährung
Der Einspruch des 1. FC Magdeburg gegen ein am 18. Juli verhängtes DFB-Urteil hatte Erfolg: Zwar hält der Verband weiterhin an einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro fest, der zunächst ausgesprochene Teilausschluss auf Bewährung entfällt aber.
Auch alle anderen Auflagen entfallen
Gleiches gilt auch für alle anderen Auflagen, etwa Einschränkungen beim Kartenvorverkauf für Auswärtsspiele und der Einsatz von eigenen Ordnern bei Auswärtsspielen. Grund für die Änderung des Urteils ist wohl unter anderem die Ankündigung des DFB, "bis auf Weiteres" auf Kollektivstrafen verzichten zu wollen. Der FCM hat das Urteil am Donnerstag akzeptiert, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle der Saison 2016/17 belegt der 1. FC Magdeburg mit einer Gesamtstrafe von Höhe von 30.000 Euro den ersten Platz. Hintergrund der ausgesprochenen Strafe sind die Vorfälle bei den Auswärtsspielen in Duisburg (24. Februar) und Aalen (13. Mai), wo jeweils Pyrotechnik gezündet worden war. In Duisburg war es außerdem zu Problemen beim Einlass gekommen.