DFB verhandelt RWE-Einspruch gegen Urteil am 3. November
Nachdem der FC Rot-Weiß Erfurt gegen eine durch den DFB verhängte Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro Einspruch eingelegt hat, kommt es nun zu einer Verhandlung vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Erster Einspruch abgeschmettert
Diese findet am 3. November ab 12:30 Uhr statt. Hintergrund der Geldstrafe sind die Pyro-Shows beim Derby gegen Carl Zeiss Jena am 9. September. Bereits Ende September hatten die Thüringer dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses widersprochen, waren damit jedoch vor dem DFB-Sportgericht gescheitert. In seiner Begründung verwies der Verein seinerzeit auf vorausgegangene Urteile nach ähnlichen Vorfällen, die jeweils eine Blocksperre und eine deutlich reduzierte Geldstrafe nach sich gezogen hatten. Problem: Der DFB hat Mitte August angekündigt, "bis auf Weiteres" auf Kollektivstrafen verzichten zu wollen. Das dürfe nach Ansicht des Vereins aber nicht dazu führen, "dass in der Praxis nur noch Geldstrafen, die bekanntlich ausschließlich gegen die Vereine und nicht gegen die Täter selbst ausgesprochen werden können, als Strafart in Betracht kommen und diese in der Folge deutlich erhöht werden."
Täter-Ermittlung "fast nie möglich"
RWE kritisierte zudem, dass dann ausschließlich die Vereine die Folgen der Strafen tragen, da ein Umlegen der Strafen auf die Täter "fast nie möglich" sei. So würden sich die Täter "vor der Tat regelmäßig vermummen", sodass deren Identität trotz moderner Videoüberwachungstechnik nicht feststellbar sei. Ob der DFB dieser Argumentation folgen wird, ist fraglich. In Kürze wird es zunächst zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht kommen.