Magdeburg führt Anhörungsrecht vor Stadionverbots-Aussprache ein

Der 1. FC Magdeburg ist beim Thema Fanrechte einen Schritt auf seine Anhänger zugegangen. In Zusammenarbeit mit der Fanhilfe Magdeburg änderte der Verein die Richtlinien zur Vergabe von Stadionverboten. Entgegen der bisherigen Praxis bekommen die betroffenen Personen noch vor der Verkündung eines Stadionausschlusses ein Anhörungsrecht eingeräumt.

Härtefälle und Ungerechtigkeiten sollen minimiert werden

Die gängige Praxis stellte sich in Magdeburg bislang so dar, dass betroffene Fans erst nach Aussprache des Stadionverbots angehört wurden und dann so eine Rücknahme oder Reduzierung der Strafdauer erwirken konnten. Mit der neuen Regelung hat der Verein nach Rücksprache mit der Fanhilfe Magdeburg eine deutliche Verbesserung für Magdeburger Anhänger ausgearbeitet.

"Bereits seit einiger Zeit arbeitet die Fanhilfe Magdeburg zusammen mit dem Stadionverbots-Beauftragten des 1. FC Magdeburg an einer Richtlinie zur Vereinheitlichung der Vergabe von Stadionverboten, wobei wir als Fanhilfe natürlich die Fan-Perspektive vertreten. Die Fanhilfe hofft zusammen mit dem 1. FC Magdeburg, dass durch diese Maßnahme zukünftig Härtefälle und Ungerechtigkeiten bei der Vergabe von Stadionverboten minimiert werden", erklärte die Fanhilfe Magdeburg auf ihrer Facebook-Seite.

Praxis gilt nur in der heimischen MDCC-Arena

Wie die Organisation betonte, gelte diese Handhabung nur für Stadionverbote, die vom 1. FC Magdeburg verhängt werden. "Von anderen Vereinen oder Institutionen ausgesprochene Verbote unterliegen den Regelungen der jeweils aussprechenden Einrichtung."

   

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