DFB lehnt Erfurts Einspruch wegen Punktabzug ab

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat den Einspruch von Rot-Weiß Erfurt gegen den Abzug eines Punktes abgelehnt. Das teilte der DFB am Freitagnachmittag mit. Die Strafe war wegen eines Verstoßes gegen die Zulassungsauflagen verhängt worden. 

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison hatte bei den Erfurtern eine Liquiditätslücke in Höhe von 1,6 Millionen Euro festgestellt. Diese konnten die Thüringer innerhalb der vorgegebenen Frist bis zum 23. Januar nicht vollständig schließen, so der DFB. Gemäß den Statuten der Dritten Liga wird Vereinen ein Punkt abgezogen, wenn eine Liquiditätslücke nur zu 51 bis 90 Prozent geschlossen ist. Dies ist, nach Meinung des DFB, bei den Erfurtern der Fall. Der verhängte Punktabzug ist noch nicht rechtskräftig. Bis Montag haben die Thüringer Zeit, gegen das Urteil beim Zulassungsbeschwerdeausschuss Einspruch einzulegen.

Prognostizierte Einnahmen zu hoch angesetzt

Der Ostklub hatte erst am Dienstag Einspruch gegen den Punktabzug eingelegt. RWE begründete dies unter anderem damit, dass der DFB Teile der prognostizierten Einnahmen aus geplanten Freundschaftsspielen gegen Hannover, Leverkusen und Köln nicht anerkannt hatte. Wohl auch deswegen, weil ein Benefizspiel gegen Dynamo Dresden am 10. November "meilenweit von den Kalkulationen entfernt war", wie Präsident Frank Nowag zugab. In der Tabelle belegen die Erfurter aktuell den letzten Platz. Rechnet man den verhängten Punktabzug mit ein, hätten die Thüringer nun 17 Zähler auf dem Konto. Der Rückstand auf einen Nichtabstiegsplatz würde damit elf Punkte betragen. Am Dienstag gab RWE indes bekannt, sich mit einer Plan-Insolvenz zu beschäftigen.

 

   

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