F.C. Hansa legt Einspruch gegen DFB-Urteil ein
Nachdem der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den F.C. Hansa Rostock am Mittwoch mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro bestraft hatte, geht Hansa nun dagegen vor und hat fristgerecht Einspruch eingelegt.
FCH hofft auf Reduzierung der Geldstrafe
Somit wird es in Kürze zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kommen – ein Termin steht aber noch nicht fest. Hansa hofft, eine Reduzierung der Geldstrafe erwirken zu können. Mit dem Urteil ahndete der DFB das Verhalten der Hansa-Fans bei den Spielen in Halle (1. Dezember) und gegen Lotte (16. Dezember), als jeweils Pyrotechnik gezündet worden war. Bei der Partie in Halle musste das Spiel zu Beginn der zweiten Halbzeit sogar für drei Minuten unterbrochen werden.
Hansa-Fans zünden erneut
Wie gut die Erfolgsaussichten sind, ist allerdings ungewiss. Erst am Mittwochabend zündeten Rostocker Anhänger beim Spiel in Zwickau erneut Pyrotechnik, was ebenfalls eine Geldstrafe nach sich ziehen wird. Bleibt es bei dem am Mittwoch ausgesprochen Urteil, belegt Hansa mit einer Gesamtstrafe von 50.500 Euro in dieser Saison den Spitzenplatz der Strafentabelle – die Pyroshow in Zwickau noch nicht mit eingerechnet. Seit 2013 musste Hansa 173.5000 Euro für das Fehlverhalten seiner Anhänger an den DFB zahlen – so viel wie kein anderer Drittligist in diesem Zeitraum