Pyro und Bierbecher: 1.500 Euro Geldstrafe für Darmstadt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Darmstadt 98 am heutigen Montag zu der Zahlung einer Geldstrafe von 1.500 Euro aufgefordert. Grund dafür ist das Duell gegen den 1. FC Heidenheim am 17. März, als im Darmstädter Fanblock eine Rauchbombe gezündet worden ist. Auch im Hessenderby gegen Offenbach gab es einen Vorfall: "Mehrere Gegenstände, darunter Feuerzeuge und ein leerer Getränkebecher, flogen in der 58. Minute der Partie am 24. März 2012 in Offenbach aus dem Zuschauerblock der Auswärtsmannschaft in Richtung eines Offenbacher Spielers, der einen Eckball ausführen wollte. Dieser wurde nicht getroffen", heißt es in der Urteilsverkündung.
Zweite Strafe der Saison
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist somit bereits die zweite Strafe für die Hessen in dieser Saison, nachdem sie im Oktober 2011 insgesamt 5.500 Euro an den DFB zahlen mussten. Damals ging es um das Abbrennen von Pyrotechnik in drei Fällen. Vizepräsident Rüdiger Fritsch, der u.a. auch für Rechtsangelegenheiten im Präsidium des SV 98 zuständig ist, erklärte im Oktober vergangenen Jahres: “Nach neuestem Urteil des Landgerichts Düsseldorf haftet ein erkannter Randalierer, selbst wenn er nur ein kleiner Teil eines großen Ganzen war, für den gesamten Schaden. Der Schaden kann auch, wie vorliegend, in einer Verbandstrafe liegen. Von diesem Recht werden wir, alleine um unsere zahlreichen friedlichen Fans zu schützen, Gebrauch machen."
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