Wegen Punktabzug: Waldhof Mannheim zieht vor Zivilgericht

Das Skandalspiel in der vergangenen Drittliga-Aufstiegsrelegation zwischen Waldhof Mannheim und KFC Uerdingen geht nun auch zivilrechtlich in die nächste Runde. Der badische Regionalligist legte beim Landgericht Frankfurt Klage gegen den Abzug von drei Punkten durch das Berufungsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein. Begründung: Verfahrensfehler.

Dreiteilige Einspruchsbegründung

Mannheims Geschäftsführer Markus Kompp bestätigte den Schritt der Waldhöfer in der Dienstag-Ausgabe des "Mannheimer Morgen". Demnach stützt sich der Einspruch des Klubs gegen den im deutschen Fußball erstmaligen Punktabzug wegen Zuschauerausschreitungen sowohl auf eine mangelnde Unterschrift unter dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses und einen fehlenden Beschluss der Verbandsanklageinstanz als auch auf fehlende Deckung des Urteils durch die DFB-Satzung.

"Wir sind der Meinung, dass der Punktabzug materiellrechtlich ein Verstoß ist", erklärte Kompp: "Beim Punktabzug ist keine Obergrenze festgelegt. Unserer Auffassung nach ist er in Deutschland nicht rechtens, weil er die Tür zur Willkür öffnet." Laut Kompp würde die DFB-Satzung Geldstrafen und andere Sanktionen ebenso wie dazugehörigen Vergehen exakt definiert, was auf den "Fall Mannheim" eben nicht zuträfe.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung sind die Ausschreitungen vor allem Mannheimer Anhänger beim abgebrochenen Relegations-Rückspiel am 27. Mai gegen Uerdingen. Wegen eines "schuldhaft herbeigeführten Spielabbruchs" hatte das DFB-Bundesgericht den SVW für die inzwischen begonnene Saison mit drei Punkten Abzug sowie 25.000 Euro Geldstrafe und weiteren Strafmaßnahmen belegt. In erster Instanz hatte das DFB-Sportgericht sogar neun Punkte Abzug gegen Mannheim verhängt und die Begegnung mit 2:0 für Uerdingen gewertet, so dass die Krefelder in die 3. Liga aufstiegen.

Vorwurf der mangelnden Gleichbehandlung gegen den DFB

Die Waldhöfer werfen dem DFB zudem zweierlei Maß vor. Als Beispiel führte Kompp den zur Bewährung ausgesetzten Fan-Ausschluss für Bundesligist Borussia Dortmund aufgrund bösartiger Anfeindungen von Mäzen Dietmar Hopp vom Ligarivalen TSG Hoffenheim durch BVB-Anhänger an. Auch Mannheim hatte auf die Aussetzung des Punktabzugs zur Bewährung plädiert. "Mir fehlt beim DFB die Linie", sagte Kompp zum Vergleich der Verhältnismäßigkeit in den beiden Urteilen.

Mannheims Chancen vor Gericht sind nur schwer einzuschätzen. In einem zumindest ähnlichen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage von Zweitligist Dynamo Dresden gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal wegen Ausschreitungen seiner Fans als "unbegründet" zurückgewiesen.

Ein Termin für die Verhandlung der Mannheimer Klage ist noch nicht bekannt. Der SVW führt momentan die Tabelle der Regionalliga Südwest mit vier Punkten Vorsprung auf den TSV Steinbach an. Im Falle der endgültigen Rechtskraft des DFB-Urteils würde das Polster auf einen Zähler zusammenschmelzen.

   

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