Hansa will gegen DFB-Urteil erneut Einspruch einlegen
Nachdem der F.C. Hansa Rostock mit dem Einspruch gegen das DFB-Urteil vom 22. Oktober am Dienstag beim Sportgericht gescheitert ist, will die Kogge nun erneut in Berufung gehen.
Hansa sieht Verhältnismäßigkeit nicht gegeben
34.450 Euro soll Hansa Rostock zahlen, weil Fans beim Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart insgesamt 92 pyrotechnische Gegenstände abbrannten und zudem eine Rakete abschossen – auch das Werfen von fünf Bechern in den Innenraum wurde entsprechend bestraft. Mit der Begründung, die Strafe sei unverhältnismäßig, hatte die Kogge Ende Oktober fristgerecht Einspruch eingelegt, konnte das DFB-Sportgericht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am Dienstagnachmittag jedoch nicht überzeugen. Der Knackpunkt aus Sicht des F.C. Hansa: Es sei nur "schwer nachvollziehbar", warum Vorfälle aus dem Stuttgart-Spiel strenger sanktioniert werden, als beispielsweise die Vorfälle im Pokalspiel gegen Hertha im August 2017, die seinerzeit sogar zu einer Spielunterbrechung geführt hatten. Damals musste Hansa "nur" 25.000 Euro zahlen.
Doch bei der Verhandlung am Dienstag verwies das Sportgericht auf den zu Saisonbeginn eingeführten Strafenkatalog. Demnach berechnet der Verband für jede Pyro-Fackel 350 Euro – bei 92 Fackeln somit 32.200 Euro. Ebenfalls berücksichtigt wurde das Werfen von mindestens fünf Bechern (300 Euro pro Gegenstand) sowie das Abfeuern einer Rakete (750 Euro) – macht in der Summe also genau 34.450 Euro. Die Vorfälle beim Pokalspiel gegen Hertha BSC wurden nach einem anderen, nicht standardisierten Verfahren sanktioniert.
Verhandlung beim DFB-Bundesgericht
Eine Minderung der Strafe scheint nun nur dann in Frage zu kommen, wenn mindestens ein Fan identifiziert worden ist – das ist dem F.C. Hansa beim Pyro-Vorfall in Großaspach gelungen. In diesem Fall würde sich die Strafe um bis zu 25 Prozent reduzieren. Werden die Hälfte die verantwortlichen Fans identifiziert, reduziert sich die Strafe um 50 Prozent und bei mehr als die Hälfte um 75 Prozent. Sollte ein ermittelter Anhänger zudem bereit, sich ehrenamtlich im Sport oder in Sozialprojekten zu engagieren, wird die Strafe nochmals reduziert. Eine andere Möglichkeit: Der FCH kann nachweisen, dass weniger als 92 Pyro-Fackeln gezündet wurden.
Innerhalb einer Woche kann Hansa erneut in Berufung gehen und wird davon auch Gebrauch machen. Anschließend hat die Kogge zwei weitere Wochen Zeit, um den Einspruch zu begründen, ehe der DFB einen Termin für eine Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht ansetzen wird. Sollte auch das Bundesgericht den Einspruch zurückweisen, könnte Hansa in nächster Instanz vor das Ständige Schiedsgericht des DFB ziehen.
Spitzenposition in der Strafentabelle
Bleibt es bei der Strafe, baut Hansa seine Spitzenposition in der Strafentabelle weiter aus und kommt zusammengerechnet auf 41.850 Euro. Eine beachtliche Summe zu diesem Zeitpunkt der Saison, bei der es jedoch nicht bleiben wird: Schließlich sind die Geldstrafen für die Pyroshow beim Pokalspiel gegen Nürnberg sowie für die Vorfälle bei der Partie in Jena noch offen, in beiden Fällen droht Hansa jeweils eine empfindliche Strafe.
Seit 2013 musste der FCH eine Summe von insgesamt 229.850 Euro an den DFB überweisen – so viel wie kein anderer Drittligist in diesem Zeitraum. Allein in der letzten Saison wurden 65.000 Euro fällig. Diesen Betrag wird die Kogge wohl schon in Kürze übertreffen.