Spieler-Rauswürfe beim KFC: Keine Einigung vor Gericht
Im Rechtsstreit zwischen dem KFC Uerdingen und seinen ehemaligen Spielern Marcel Reichwein und Florian Rüter haben sich die Hoffnungen auf eine gütliche Einigung nicht erfüllt. Das Arbeitsgericht Krefeld vertagte am Dienstag nach einem Verhandlungstermin über die Klage der früheren KFC-Profis gegen die fristlosen Kündigungen ihrer noch bis 2019 laufenden Verträge und auf Fortzahlung ihrer Gehälter die Entscheidung und beraumte für den 31. Januar 2019 den nächsten Kammertermin zur Urteilsverkündung an.
Gegenseitige Vorwürfe vor Gericht
Der KFC wirft beiden Spielern die Gefährdung des Betriebsklimas durch die Weitergabe von finanziellen Vertragsinterna im vergangenen Sommer und damit gleichzeitige Verstöße gegen ihre eigenen Arbeitspapiere vor. Der Klub berief sich bei der Aussprechung der Kündigungen auf Hinweise von Trainer Stefan Krämer auf entsprechende Gespräche seiner damaligen Schützlinge mit Mannschaftskollegen. Reichwein und Rüter, die nach Uerdingens Aufstieg keinen Platz in Krämers Planungen mehr hatten, bestritten die Anschuldigungen.
Im Verlauf der Verhandlung trug laut einem Bericht des "Reviersport" der durch Geschäftsführer Frank Strüver vertretene Klub mittels seines Anwaltes die mutmaßlichen Vorgänge nochmals vor. Reichwein und Rüter begründeten ihre Widersprüche mit ihren jeweiligen Situationen zur fraglichen Zeit im Kader der Rheinländer.
"Ich habe seit August gar nicht mehr mit der Mannschaft trainiert", schilderte Reichwein die Lage: "Wie soll ich die Jungs da beeinflusst haben?" Auch Rüter, der erst einige Zeit nach Reichwein seinen Spind in der KFC-Kabine zu räumen hatte, bezeichnete die Vorwürfe als haltlos: "Ich habe Familie und würde meine berufliche Zukunft nie gefährden. Ich habe solche Aussagen niemals getroffen."
Außergerichtliche Einigung denkbar
Die Spieler vermuten hinter ihren Entlassungen Methode. Die Vorwürfe seien vom KFC konstruiert worden, um zwei Posten von der Gehaltsliste der vergleichsweise teuren Mannschaft des ehemaligen Pokalsiegers streichen zu können.
Womöglich aber einigen sich die streitenden Parteien in den kommenden zwei Monaten bis zur angesetzten Urteilsverkündung doch noch außergerichtlich. Denn bei der Anhörung am Dienstag ließ das Gericht bereits durchblicken, dass die fristlosen Kündigungen voraussichtlich nicht seine Anerkennung finden werden. Denn ohne vorherige Abmahnungen seien solche arbeitsrechtlichen Konsequenzen nicht zu rechtfertigen. Außerdem könnte sich der Streitwert in der bevorstehenden Wintertransferperiode noch erheblich verringern – wenn Reichwein und Rüter neue Vereine finden sollten.