Nach DFB-Urteil: Carl Zeiss Jena prüft erneuten Einspruch
Wie erwartet hat das DFB-Bundesgericht den Einspruch des FC Carl Zeiss Jena gegen eine Geldstrafe am Montag zurückgewiesen. Die Thüringer prüfen nun einen erneuten Einspruch.
Förster kann DFB-Begründung nicht nachvollziehen
24.900 Euro soll der FCC zahlen, weil Fans bei den Spielen gegen Großaspach sowie vor allem im DFB-Pokal gegen Union Berlin Pyrotechnik zündeten und bei der Partie in Braunschweig zudem Gegenstände auf den Platz warfen. Und da sich nach DFB-Angaben keine "neuen Erkenntnisse" ergeben hätten, lehnte das Bundesgericht den Einspruch der Thüringer ab – zudem erklärte Richter Oskar Riedmeyer: "Der Verein hätte weitere Schritte unternehmen können, um Vorkommnisse dieser Art zu verhindern. So gab es beispielsweise keine verbindlichen Absprachen mit den Fanbeauftragten und auch keine wirksame Kontrolle des im Stadion befindlichen Fanprojekts."
FCC-Geschäftsführer Chris Förster sieht das anders – der "Ostthüringer Zeitung" sagte er: "Geforderte verbindliche Absprachen mit der Fanszene sind nicht möglich, weil sich die Gruppe der Besucher zu jedem Spiel aus einem anderen Personenkreis zusammensetzt." Außerdem stellt Förster klar: "Nach den Stadiondurchsagen begeben sich sowohl der Fanbeauftragte als auch der Sicherheitsbeauftragte zu den betroffenen Blöcken, um dort ins Gespräch zu gehen."
Gang vor das Schiedsgericht?
Zusammen mit den Gremien des Vereins will Förster nach Angaben der Zeitung nun prüfen, ob der FCC in nächster Instanz vor das Ständige Schiedsgericht zieht. Es wäre das erste Mal, das ein Verein aufgrund einer Pyrostrafe diesen Weg gehen würde. Bisher war das Schiedsgericht etwa beim Pokal-Ausschluss von Dynamo Dresden im Mai 2013 beim Lizenzentzug für den MSV Duisburg im Juni 2013 sowie beim Punktabzug für den VfR Aalen im Mai 2015 in Erscheinung getreten.
Was dem FCC jedoch wenig Hoffnung machen dürfte: Bisher bestätigte das Gericht in allen Fällen die zuvor getroffenen Entscheidungen des DFB. Außerdem wäre der Gang vor das Schiedsgericht mit hohen Verfahrenskosten verbunden, die laut der Zeitung auf über 10.000 Euro steigen können. Sollte sich der FCC dennoch für einen erneuten Einspruch entscheiden und dann vor dem Schiedsgericht scheitern, könnten die Thüringer in letzter Instanz noch vor ein ordentliches Gericht ziehen.