Pyroshow zum Wildpark-Abschied: Anhörung beim DFB
Auch zwei Monate, nachdem der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Ermittlungen gegen den Karlsruher SC aufgrund der Pyroshow zum Abschied des Wildparkstadions eingeleitet hat, ist weiterhin unklar, ob die Badener mit einer Geldstrafe rechnen müssen.
Anhörung durch den Kontrollausschuss
Dennoch scheinen die Ermittlungen nun in die entscheidende Phase zu gehen. Wie die "Badischen Neusten Nachrichten" melden, fand am Freitag eine Anhörung durch den Kontrollausschuss des DFB in Frankfurt statt. Ein Ergebnis drang bisher nicht nach außen.
Beim KSC geht man weiterhin davon aus, dass beim Abschied des alt-ehrwürdigen Stadions alles korrekt abgelaufen ist. Wie ein Sprecher bereits Anfang November mitteilte, sei die Stadionverabschiedung als Zweitveranstaltung unter dem Namen "Abschied Wildparkstadion" angemeldet worden. Zu dieser sei zwischen den "Supporters Karlsruhe 1986 e.V." als Veranstalter und der Feuerwehr, der Polizei, dem Bauordnungsamt, dem Ordnungs- und Bürgeramt sowie dem städtischen Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark behördliches Einvernehmen hergestellt worden – inklusive der Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen.
Auch der DFB sei über die Veranstaltung in Kenntnis gesetzt worden sein, wie es auf Anfrage hieß. Des Weiteren geht der KSC davon aus, dass die zuvor stattgefundene Partie mit der Pressekonferenz und einer Durchsage des Stadionsprechers "formal und ordnungsgemäß" beendet war und die anschließend durchgeführte Pyroshow nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des DFB fällt.
Empfindliche Strafe droht
Sollte sich herausstellen, dass die Pyroshow nach dem Spiel doch in den Zuständigkeitsbereich des DFB gefallen ist, droht dem Karlsruher SC eine überaus empfindliche Strafe. Legt man den zu Saisonbeginn eingeführten Strafenkatalog zu Grunde, wonach jede abgebrannte Pyro-Fackel eine Strafe von 350 Euro nach sich zieht, würde sich angesichts der rund 180 gezündeten Bengalos eine Strafe von insgesamt 63.000 Euro ergeben – zumindest, wenn der standardisierte Strafenkatalog tatsächlich Anwendung finden sollte.
In einem ähnlichen Fall im Oktober 2014, als zum Abschied des Erfurter Steigerwaldstadions im Anschluss an ein Freundschaftsspiel ebenfalls eine Pyroshow gezündet worden war, verhängte der DFB anschließend eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro, die nach einem Einspruch der Thüringer später auf 15.000 Euro reduziert wurde.