Geisterspiel und hohe Geldstrafe für den Karlsruher SC ?

Während sich viele Fußball-Fans derzeit voll und ganz auf die EM konzentrieren, gab das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heute eine weitreichende Entscheidung bekannt. So hat der Kontrollausschluss Zuschauerausschlüsse für insgesamt sechs Vereine beantragt. Unter diesen Kandidaten befindet sich auch Zweitligaabsteiger Karlsruher SC, für den der DFB ein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit fordert. Hinzu kommt eine hohe Geldstrafe von 15.000 Euro. Grund für die Bestrafung und die Beantragung eines Geisterspiels sind vor allem die Vorkommnisse beim Relegationsrückspiel gegen Jahn Regensburg, als nach dem Spiel und dem feststehende Abstieg der Badener einige hundert Anhänger der Karlsruher den Innenraum stürmten, jedoch von der Polizei schnell wieder in ihren Block gedrängt werden konnten.

10.000 Euro Strafe für Jahn Regensburg

Als weitere Gründe führt der Kontrollausschuss des DFB "massive Störungen durch Pyrotechnik und diverse Bierbecher-Würfe" auf. Gegner und Aufsteiger Jahn Regensburg wurde aufgrund des Zünden von Pyrotechnik bei beiden Relegationsspielen zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Alle Vereine haben nun Zeit bis Anfang nächster Woche, den jeweiligen Strafanträgen des DFB-Kontrollausschusses zuzustimmen. "Wird einem Strafantrag seitens eines Vereins zugestimmt, so mündet dieser in ein rechtskräftiges Urteil des DFB-Sportgerichts. Wird dem Strafantrag nicht zugestimmt, so wird dieser nächste Woche vom Kontrollausschuss dem DFB-Sportgericht zur Entscheidung vorgelegt", erklärt der DFB auf seiner Website.

Teilausschlüsse für vier Klubs gefordert

Neben dem geforderten Geisterspiel für den Karlsruher SC beantragte der DFB auch für Fortuna Düsseldorf ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zudem müssen Hertha BSC Berlin, der 1. FC Köln, Eintracht Frankfurt und Dynamo Dresden mit einem Teilausschluss der eigenen Fans rechnen. Die genannten Clubs dürfen bei ihrem ersten Heimspiel der neuen Saison "jeweils nur 15.000 Karten für ihre Anhänger zuzüglich 5.000 Karten für die Gästefans verkaufen und müssen darüber hinaus je 50.000 Euro Strafe bezahlen. Die Stehplatzbereiche müssen komplett geschlossen bleiben, es kommen nur Sitzplatzkarten in den Verkauf", erklärt der Kontrollausschluss in seiner Urteilsverkündung.

FOTO: Flohre Fotografie

   

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