Manfred Schwabl mit Geldstrafe und Innenraumverbot belegt
Manfred Schwabl wird für ein Spiel gesperrt – so könnte sich das Urteil des DFB lesen, das dem Präsidenten der SpVgg Unterhaching ein Innenraumverbot für das kommende Meisterschaftsspiel gegen Energie Cottbus auferlegt. Außerdem muss der 52-Jährige eine Geldstrafe zahlen.
Schwabl ignorierte Verweis
Spieler, Trainer und auch Manager werden des Öfteren mal vom Schiedsrichter des Platzes bzw. dessen Innenraums verwiesen. Präsidenten von Fußball-Vereinen widerfährt dieses Schicksal eher selten, was auch daran liegt, dass sich die wenigsten von ihnen während eines Spiels im Innenraum befinden. Unterhaching-Boss Manfred Schwabl gehört zu diesen Exoten, die sich in der Coaching-Zone zeigen und auch mal deutlicher werden.
Schiedsrichter Martin Petersen zeigte jedoch wenig Gnade mit dem Präsidenten, als er Schwabl in der Partie am 15. Februar 2019 gegen den SV Wehen Wiesbaden auf die Tribüne verwies. Der Präsident hatte die Coaching-Zone immer wieder verlassen und das Schiedsrichter-Team verbal konfrontiert. Als Schwabl erstmals auf die Tribüne geschickt wird, ignorierte der 52-Jährige die Entscheidung – bis Petersen das Spiel sogar unterbrach.
Innenraum-Sperre und Geldstrafe
Wie der DFB nun mitteilt, hat das Sportgericht den Präsidenten aufgrund von unsportlichen Verhaltens für ein Spiel gesperrt – der gesamte Innenraum-Bereich ist für Manfred Schwabl im Nachholspiel am Mittwochabend (19 Uhr) gegen den FC Energie Cottbus tabu. Dazu erhält der Präsident noch eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro.
"Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Funktionär darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten", heißt es in der offiziellen Mitteilung des DFB. Manfred Schwabl hat dem Urteil bereits zugestimmt.