DFB verurteilt Stuttgarter Kickers zu 1.000 Euro Geldstrafe
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am gestrigen Freitag die Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Der DFB zieht damit die Konsequenzen aus zwei Fällen von unsportlichem Verhalten der Anhänger des Drittliga-Aufsteigers. In den beiden Regionalliga-Partien gegen die TSG 1899 Hoffenheim II und gegen Wormatia Worms waren Pyrotechnik und Bengalische Feuer zum Einsatz gekommen.
1.000 Euro Geldstrafe für Aufsteiger
Bei der Kickers-Heimpartie gegen die zweite Mannschaft der TSG 1899 Hoffenheim am 5. April 2012 wurde in der 88. Minute Bengalisches Feuer im Block der Kickers-Fans entzündet. Eine Woche später, am 11. April 2012, wurde in der 17. Spielminute im Auswärtsspiel bei Wormatia Worms ein Feuerwerkskörper entflammt. Die Stuttgarter Kickers haben das Urteil des DFB-Sportgerichts akzeptiert, es ist damit rechtskräftig. "Wir mussten das Urteil auch aufgrund der Höhe des Strafmaßes akzeptieren. Alle Fans der Stuttgarter Kickers müssen aber wissen, dass sie mit einem solchen Verhalten dem Verein nicht nur einen materiellen Schaden zufügen. Und wenn die Stuttgarter Kickers auf eine solche Weise geschädigt werden, werden wir gegen diese Personen unnachgiebig einschreiten", kommentiert Kickers-Präsident Prof. Dr. Rainer Lorz das Urteil von einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro in einer Pressemitteilung.