Verwirrung um KSC-Dach: Lizenz doch nicht gefährdet

Mit der Meldung, die DFL habe den Ausnahmeantrag zur Nichtüberdachung der provisorischen Südtribüne abgelehnt, ließ der Karlsruher SC am Dienstagnachmittag aufhorchen. Es war die Rede davon, dass der KSC keine Lizenz erhalten würde, wenn die Südtribüne nicht bis zum 1. September überdacht wird. Am Abend ruderte der Verein jedoch zurück – und nahm die Dramatik aus der Angelegenheit.

Lizenz nicht von Überdachung abhängig

"Kein Dach, kein Zweitliga-Fußball in Karlsruhe", hieß es in der ursprünglich verschickten Pressemitteilung. Der Hintergrund: Der Karlsruher Gemeinderat hatte im Februar lediglich ein Dach für die provisorische Nordtribüne genehmigt, nicht aber für die Südtribüne. Genau das fordert die DFL mit Blick auf die Statuten, die eine Komplettüberdachung des Stadions vorschreiben, jedoch. Auch der Karlsruher SC muss dieser Vorgabe nachkommen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Bedingung, sondern "lediglich" um eine Auflage. Der Unterschied: Während Lizenzbedingungen bis Ende Mai erfüllt werden müssen und unabdingbar an den endgültigen Erhalt der Spielberechtigung geknüpft sind, müssen Auflagen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb der laufenden Saison umgesetzt werden.

So verhält es sich auch mit der Überdachung der provisorischen Südtribüne im Wildparkstadion. Sollte der KSC diese Auflage – wie von der DFL gefordert – nicht bis zum 1. September erfüllen, wäre dies ein Verstoß gegen die Lizenzierungsauflagen. Die Folge wäre eine Geldstrafe oder ein Punktabzug – nicht aber der Entzug beziehungsweise die Verweigerung der Lizenz. Konkret heißt das: Anders als zunächst vom KSC vermeldet, ist die Zweitliga-Spielberechtigung nicht von der Überdachung abhängig, entsprechend muss die Karlsruher SC auch nicht um die Zulassung bangen – zumindest was das Dach angeht. Denn der endgültige Erhalt der Lizenz ist in der Tat an Bedingungen geknüpft, die der KSC bis Ende Mai erfüllen müssen. Diese haben allerdings nicht mit dem fehlenden Überdachung zu tun, sondern sind eher wirtschaftlicher Natur.

KSC auf Gemeinderat angewiesen

Den Ausnahmeantrag hatte die DFL zuvor aus mehreren Gründen abgelehnt. Zwar erkannte die DFL an, dass die Komplettüberdachung aller Tribünenbereiche des Wildparkstadions nur für die Dauer der Bauarbeiten fehlen würde, bemängelte jedoch, dass es sich immerhin um einen Zeitraum von 14 Monaten bis September 2020 – und somit um die gesamte Spielzeit 2019/2020 – handelt. Darüber hinaus betreffe die fehlende Überdachung nicht nur einen unwesentlichen Anteil, sondern mehr als 27 Prozent der Zuschauerplätze im Wildparkstadion. Hinzu komme, dass insbesondere die Fans des jeweiligen Gastklubs die Nachteile der fehlenden Überdachung tragen würden. Daher erschien der DFL die Auflage "erforderlich und trotz der entstehenden Kosten für den Bewerber auch verhältnismäßig."

Die Verantwortlichen des Karlsruher SC wollen nun alles in ihrer Macht Stehende tun, "um die Auflage rechtzeitig erfüllen zu können", wie Präsidium und Geschäftsführer ankündigen. Dazu befindet sich der Klub "bereits erneut in Gesprächen mit der Stadt", weist aber darauf hin, "auf eine schnelle und zustimmende Entscheidung des Karlsruher Gemeinderats angewiesen" zu sein. Wann der Rat in dieser Angelegenheit tagen wird, steht noch nicht fest. Klar ist aber bereits: Am fehlenden Dach würde der sportliche Aufstieg des Karlsruher SC nicht scheitern. Derzeit belegen die Badener den zweiten Tabellenplatz und haben vier Spieltage vor Saisonende somit beste Chancen, den Wiederaufstieg in die 2. Bundesliga zu schaffen.

   

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