Vorfälle in München und Halle: 9.500 Euro Strafe für Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Carl Zeiss Jena am Freitag wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.500 Euro belegt.

Rauchkörper, Böller, Feuerzeuge

Zum einen ahndete der DFB damit das Zünden von 14 Rauchkörpern und zwei Böllern sowie das Werfen von mindestens fünf Bechern beim Auswärtsspiel in München am 16. Dezember. Zum anderen wurde ein Vorfall bei der Partie in Halle am 2. Februar bestraft, als ein Spieler der HFC von einem aus dem Jenaer Zuschauerblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen wurde. Zudem flogen weitere Feuerzeuge und Teile von Fahnenstangen in Richtung eines Spielers der Heimmannschaft, ohne diesen zu treffen.

Platz drei in der Strafentabelle

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der FCC kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen und damit eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. In der Strafentabelle belegen die Thüringer mit einer Gesamtsumme von 49.200 Euro in dieser Saison weiterhin den dritten Platz.

   

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