DFB verhandelt Hansa-Einspruch am 8. Juli
Nachdem der F.C. Hansa Rostock Einspruch gegen das DFB-Urteil vom 13. Juni eingelegt hatte, steht nun der Termin für die Verhandlung beim DFB-Sportgericht.
Es geht um 25.750 Euro
Wie der DFB am Dienstag bekanntgab, wird sich das Sportgericht am Montag, dem 8. Juli ab 13 Uhr mit der Angelegenheit befassen. Geleitet wird die mündliche Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Konkret geht es um eine Geldstrafe in Höhe von 25.750 Euro. Diese hatte der DFB vor knapp zwei Wochen verhängt, weil beim Spiel in Münster am 12. März mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt sowie mindestens vier Raketen abgeschossen wurden, wodurch sich der Anstoß um etwa Minute verzögerte. Zudem hatten Rostocker Zuschauer vor der Partie beim 1. FC Kaiserslautern am 21. April 2019 mindestens fünf Rauchtöpfe, zwei Bengalische Fackeln sowie 20 Böller gezündet. Hansa begründet den Einspruch damit, dass die Höhe der Strafe nicht dem vor der Saison neu eingeführten Strafenkatalog folge.