FC Ingolstadt: Sperren für Keller und Henke

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thomas Keller und Michael Henke vom FC Ingolstadt am Mittwoch jeweils mit Sperren belegt. Während Keller für zwei Partie zuschauen muss, darf Henke am kommenden Freitag gegen Würzburg den Innenraum nicht betreten.

Henke des Innenraums verwiesen

Die Sperre für Keller ist die Konsequenz aus der roten Karte, die der 19-Jährige am Dienstagabend in der 80. Minute beim Spiel gegen den 1. FC Kaiserslautern gesehen hatte. Über die Entscheidung von Schiedsrichter Sven Waschitzki hatte sich Sportdirektor Michael Henke derart aufgeregt, dass er ebenfalls Rot sah und des Innenraums verwiesen wurde – zumal er außerdem die Coaching-Zone verlassen und sich unsportlich gegenüber Schiedsrichter-Assistent Mark Borsch geäußert hatte. Henke darf beim Heimspiel gegen Würzburg (Freitag, 19 Uhr) nun nicht in den Innenraum.

Urteile sind rechtskräftig

Das Verbot beginnt eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Außerdem darf sich Henke in dieser Zeit nicht in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Zudem ist es dem Ex-Profi im kompletten Zeitraum untersagt, unmittelbar oder mittelbar mit der Mannschaft in Kontakt zu treten. Der FC Ingolstadt hat beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

   

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