4.000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Zweitliga-Absteiger VfL Osnabrück ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verurteilt worden. In der 47. Minute des Spiels in der 2. Bundesliga zwischen dem VfL Osnabrück und dem VfL Bochum am 8. Mai 2011 lief ein Zuschauer in Fankleidung des VfL Osnabrück während einer Spielunterbrechung quer über den Rasen.

Darüber hinaus wurden vor Beginn und in der 35. Minute des Zweitligaspiels zwischen dem FC Ingolstadt und dem VfL Osnabrück am 15. Mai 2011 im Osnabrücker Zuschauerblock Bengalische Feuer abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

FOTO: Flohre / info@flohre.de

   

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