SV Waldhof: Unklarheiten um Sandro Loechelt
Im August wechselte Sandro Loechelt von der zweiten Mannschaft des FSV Mainz 05 zum SV Waldhof Mannheim – ebenfalls als Kandidat für die Zweite. Nun kamen Unklarheiten über den Status des Spielers auf.
Amateur oder Profi?
Der Stein des Anstoßes: Einem Bericht der "Rhein-Neckar-Zeitung" zufolge beantragte Loechelt, nachdem er nach dem Auslaufen seines Vertrags in Mainz Ende Juni keinen neuen Verein fand, staatliche Unterstützung. Demnach besteht bis zu einem Jahr Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, danach kann Hartz 4 beantragt werden.
Dann unterschrieb Loechelt einen Vertrag als Vertragsamateur beim SVW, um in der zweiten Mannschaft und damit in der Verbandsliga zu spielen. Allerdings stand Leochelt seitdem dreimal im Kader der Profimannschaft in der 3. Liga und kam ein Mal gegen den FC Carls Zeiss Jena zum Einsatz, auch im Pokal gegen Gommersdorf war er dabei. Darüber hinaus nehme Loechelt mit Training und Fahrten einen Zeitaufwand auf sich, der 15 Arbeitsstunden die Woche übersteige – diese 15 Stunden wären im Rahmen eines Nebenverdienstes erlaubt.
SVW arbeitet an Aufklärung
Gegenüber der Zeitung betonte SVW-Geschäftsführer Markus Komp, es bestehe derzeit kein Vertragsverhältnis zwischen der Drittligamannschaft und Loechelt. Allerdings werde man die Thematik prüfen. In einer offiziellen Mitteilung erklärte der Verein dann am Mittwoch: "Selbstverständlich sind der SV Waldhof Mannheim e.V. und die SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebs GmbH, sowie Sandro Loechelt an einer umfassenden Aufklärung der aufgeworfenen Sachverhalte interessiert. Entgegen den bisherigen Beteiligten, werden wir uns jedoch ausschließlich an Fakten orientieren und diese zu gegebener Zeit öffentlich machen, sowie hierzu umfassend Stellung beziehen."
Diese Vorgehensweise wurde nach Vereinsangaben aus Respekt und aus Rücksichtsnahme auf die Beteiligten gewählt. Der Verein zeigte sich zur Kooperation mit den Behörden bereit: "Der SV Waldhof Mannheim e.V. und die SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebs GmbH werden insbesondere der Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Vorermittlungen sämtliche erforderlichen Informationen zukommen lassen und diese bei der Aufarbeitung der strafrechtlich relevanten Sachverhalte unterstützen, so dass diese ihrer Verantwortung umfassend nachkommen kann."