Verfahren eingestellt: "Red Kaos"-Banner nicht strafbar
Kurz vor dem 3. Spieltag der laufenden Saison verbot die Münchener Staatsanwaltschaft die Zaunfahne der Zwickauer Ultra-Gruppierung "Red Kaos" aufgrund der Verwendung vermeintlich verfassungswidriger Symbolik. Die FSV-Fanszene boykottierte daraufhin die Partie bei 1860 München. Seit der vergangenen Woche ist allerdings klar: Die Vorwürfe waren haltlos, jegliche Ermittlungen wurden eingestellt.
Schriftzug nicht verfassungswidrig
Gerade einmal zwei Spieltage war die neue Saison alt, als die 3. Liga Ende Juli ihre erste sogenannte "englische Woche" erlebte. Für den FSV Zwickau und seine Anhänger stand das Auswärtsspiel bei 1860 München an – der Großteil der FSV-Fans entschied sich jedoch kurzfristig gegen die Reise nach Süddeutschland. Der Grund für den Boykott war ein spezieller: Die Staatsanwaltschaft München hatte die Polizei sowie den Veranstalter der Partie zuvor aufgefordert, die Zaunfahne der Zwickauer Ultra-Gruppierung "Red Kaos" zu verbieten und das Aufhängen dieser zu untersagen.
Wie die Schwäne nun auf der vereinseigenen Website bekanntgaben, wurden die im Zuge des Verbots eingeleiteten Ermittlungen in der vergangenen Woche eingestellt. Das Banner kann somit wieder uneingeschränkt verwendet werden. "Nachdem vor geraumer Zeit bereits durch die Staatsanwaltschaft Zwickau nach eingehender Prüfung entschieden wurde, dass der Schriftzug RED KAOS nicht nach § 86a STGB strafbewehrt ist, hat sich die Staatsanwaltschaft München 1 letzte Woche dieser Auffassung angeschlossen", so der Wortlaut der Mitteilung.
Ein Buchstabe erhitzte die Gemüter
Konkret störte sich die Staatsanwaltschaft damals an der Schreibweise des Buchstaben "S" auf der entsprechenden Fahne. Der in griechischer Schriftart abgebildete Buchstabe erfülle den Tatbestand des Paragrafen 86a StGB, also der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Nicht nur die Zwickauer Verantwortlichen ("Hanebüchene Beurteilung der Staatsanwaltschaft"), sondern auch Vertreter der Münchener Löwen protestierten gegen die überraschende Entscheidung – zumal das Banner seit Jahren ohne Beanstandungen in deutschen Stadien präsentiert wird.