Auch Meppen beantragt Kurzarbeit: "Insolvenz vermeiden"
Mit dem SV Meppen hat ein weiterer Drittligist Kurzarbeit für seine Angestellten und Spieler beantragt – zunächst bis Ende April.
Ausgaben reduzieren
Es ist ein Herausforderung, vor der derzeit alle Klubs stehen: Die Kosten für den Spielbetrieb laufen weiter, während die Einnahmen gleichzeitig ausbleiben. "Die Personalkosten bestimmen einen sehr großen Teil aller Ausgaben. Wir müssen die Ausgaben reduzieren, um damit den fehlenden Einnahmen zu begegnen", erklärt SVM-Finanzvorstand Stefan Gette. Es gehe darum, "durch Sparmaßnahmen eine drohende Insolvenz zu vermeiden".
Als erste Sparmaßnahme hat der Klub zunächst bis Ende April Kurzarbeit für Spieler und Mitarbeiter beantragt. Weil der Bundestag kurzfristig ein neues Gesetz auf den Weg gebracht hat, kann Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt beim Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Entsprechend müssen die Spieler und Angestellten vorläufig mit Gehaltseinbußen rechnen.
"Positive Signale"
"Es ist wichtig festzuhalten, dass der Fußball in der aktuellen gesamtgesellschaftlichen Situation nicht das Wichtigste ist", betont SVM-Vorstandssprecher Andreas Kremer. Dennoch sei es "das oberste Ziel, uns auch beim SVM solidarisch zu zeigen, um am Ende den Fortbestand des SV Meppen sicherzustellen". Bereits in kürzester Zeit habe es "eine Einigung" und "positive Signale" aus dem Drittliga-Team zur Beantragung von Kurzarbeit gegeben, berichtet Kremer. "Wir hoffen im Sinne aller, dass wir so schnell wie möglich wieder zu einer normalen Ausgangslage zurückkehren können." Ob der Ball Anfang Mai wieder rollen kann, ist aber noch ungewiss.