SC Preußen: DFB weist Verwaltungsbeschwerde zurück
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine Verwaltungsbeschwerde des SC Preußen Münster gegen einen Beschluss des DFB-Spielausschusses vom 30. Mai als unbegründet zurückgewiesen.
Frist abgelaufen
Gegenstand des Verfahrens sei die Ansetzung des 28. und 29. Spieltags durch den Spielleiter der 3. Liga sowie die Ablehnung einer hiergegen gerichteten Beschwerde durch den DFB-Spielausschuss gewesen, teilte der Verband mit. Das DFB-Bundesgericht habe die Einschätzung des DFB-Spielausschusses bestätigt, dass die Beschwerdefrist von vier Tagen gegen die Ansetzung bereits abgelaufen war, als Preußen Münster die Beschwerde gegen die Spielansetzung eingelegt hat.
Entscheidung zu Einspruch gegen Bayern-Spiel steht aus
Noch keine Entscheidung ist zum Einspruch des SCP gegen die Wertung der Partie beim FC Bayern München II gefallen, die Münster mit 2:3 verloren hatte. Münster hatte Einspruch eingelegt, weil die Austragung des Spiels gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. Denn: Während Münster erst am 26. Mai ins Mannschaftstraining einsteigen konnte, durften die Bayern-Amateure schon seit dem 15. Mai wieder trainieren. Die Erfolgsaussichten des Einspruchs sind allerdings gering.