Münster legt auch Einspruch gegen Chemnitz-Spiel ein
Der SC Preußen Münster hat Einspruch gegen die Wertung der Partie beim Chemnitzer FC (0:1) eingelegt. Das gab der DFB am Freitag bekannt.
SCP sieht Chancengleichheit nicht gegeben
Wie der Verband mitteilte, begründet Münster seinen Einspruch damit, dass die Austragung des Spiels gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. Genau mit dieser Begründung hatte Münster vor zwei Wochen auch Einspruch gegen die Partie bei Bayern München II eingelegt, die Münster – ebenso wie das Spiel in Chemnitz – verloren hatte. In einer Stellungnahme des Vereins erklärte Sport-Geschäftsführer Malte Metzelder seinerzeit: "Da wir uns aufgrund der behördlichen Verfügungslage erst seit dem 26. Mai im Mannschaftstraining befinden, sehen wir die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs nicht mehr gewährleistet." Die Preußen durften als einer der letzten Drittligisten ins Mannschaftstraining einsteigen.
Wie der Klub auf seiner Homepage erklärt, sei ein "sportlich integrer Wettbewerb" unter den seit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs herrschenden Bedingungen "nicht mehr gegeben". Insbesondere durch Regeländerungen inmitten der laufenden Saison und durch die Verlängerung der Spielzeit über den 30. Juni 2020 hinaus "wird der Fair-Play-Gedanke, der in der DFB-Satzung und im DFB-Ethik-Kodex fest verankert ist, ausgehebelt".
Durch unterschiedliche behördliche Verfügungslagen und sich daraus ergebende, "teils gravierende" Unterschiede bei der Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings, sei einigen Vereinen ein "nicht zu leugnender Wettbewerbsnachteil entstanden". Darüber hinaus würden sich die "erheblichen Reisestrapazen" und die aus Sicht des SCP "zu eng getakteten Spielansetzungen insbesondere für Vereine wie den SC Preußen Münster, die aus wirtschaftlicher und finanzplanerischer Verantwortung nur kleine Kader zur Verfügung haben", nachteilig auswirken.
Einspruch nur bei Niederlage möglich
Auch die Einhaltung dringend notwendiger Regenerationszeiten sei nicht möglich, darüber hinaus könnte der Trainingsrückstand, der seit Beginn der Wiederaufnahme des Spielbetriebs zwangsläufig bestehe, nicht mehr aufgeholt werden. "Mit der unverhältnismäßigen Mehrbelastung und fehlenden Regenerationszeiten geht auch ein deutlich gestiegenes Risiko von schweren Trainings- und Spielverletzungen einher, so der Klub.
Gegen die Wertung der Partien gegen Halle (4:2), Unterhaching (2:1), Großaspach (0:0) und Ingolstadt (0:0) hatten die Adlerträger derweil keinen Einspruch eingelegt. Der Grund: Ein Einspruch ist nur dann möglich, wenn dem Klub – wie bei einer Niederlage – ein Schaden entstanden ist. Auf der Preußen-Homepage heißt es dazu: "Die vom SCP eingelegten Rechtsmittel richten sich nur gegen diejenigen Entscheidungen und Resultate, die den Club negativ betreffen, also eine Beschwer darstellen, wie es juristisch heißt. Somit werden Entscheidungen und Resultate, die den Verein beschweren, vorsorglich und unter Wahrung der Frist angegriffen."
Erfolgsaussichten gering
Das zuständige DFB-Sportgericht wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Zu "gegebener Zeit" soll dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden werden, teilte der DFB mit. Die Erfolgsaussichten des Einspruchs dürften allerdings eher gering sein, ohnehin sind die eingelegten Rechtsmittel des Vereins wohl eher symbolisch zu verstehen.
Bereits vor einer Woche hatte der DFB einen Einspruch des SCP gegen die kurzfristigen Entscheidungen des DFB-Bundestages und die darauffolgenden kurzfristigen Spielansetzungen als "unbegründet" zurückgewiesen – zumal die Frist für den Einspruch bereits abgelaufen war. Die Entscheidung zum Einspruch gegen das Bayern-Spiel steht noch aus.