Nach Niederlage vor Gericht: FCC will Berufung prüfen
Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage des FC Carl Zeiss Jena gegen den DFB am Dienstag zurückgewiesen hatte, will der FCC nun prüfen, inwiefern eine Berufung möglich ist.
Zieht Jena vor den Bundesgerichtshof
"Keine Strafe ohne Schuld" lautet der Grundsatz des FCC, das Gericht sah das jedoch anders. Demnach verstoße die Haftung eines Fußballvereins für das Abbrennen von Pyrotechnik durch seine Fans nicht gegen allgemeine Grundsätze der öffentlichen Ordnung. Klub-Geschäftsführer Chris Förster reagiert in der "Ostthüringer Zeitung" überrascht: "Die inhaltlichen Einlassungen können wir nicht nachvollziehen."
Der FCC könnte nun Einspruch gegen das Urteil einlegen – dann würde der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. "Das würde ein langer Weg durch die Instanzen. Wir müssen das intern bewerten", sagt Förster. Sollte Jena in Berufung gehen, würden die Verfahrenskosten weiter steigen. Wie es um die Erfolgschancen vor dem Bundesgerichtshof steht, ist ungewiss.
"Unstreitig rechtmäßig"
DFB-Vize Rainer Koch bewertete das Urteil derweil so: "Mit dem heutigen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt wird einmal mehr die ständige Rechtsprechung aller nationalen und internationalen für den Sport zuständigen Rechtsinstanzen, insbesondere des Internationalen Sportgerichtshofs CAS, bestätigt", so Koch.
"Die verschuldensunabhängige Haftung der Vereine für Fehlverhalten ihrer Anhänger als elementares Handlungsinstrument der Rechtsorgane der Fußballverbände ist von der Verbandsautonomie gedeckt und unstreitig rechtmäßig! Der heutige Urteilsspruch wird nun final zu Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und zur Akzeptanz der sportgerichtlichen Entscheidungen zur Haftung der Vereine bei Zuschauerfehlverhalten führen."