Dynamo Dresden lässt Aussetzung des Abstiegs prüfen

Seit dem 1. Juli ist Ralf Becker als Nachfolger von Ralf Minge als Sport-Geschäftsführer bei der SG Dynamo Dresden angestellt. Eine seine ersten Amtshandlungen ist die Ansetzung einer Anwaltskanzlei auf eine mögliche Klage zur Aussetzung des Abstiegs in der vergangenen Zweitliga-Saison.

Auch Schadenserzsatz denkbar

Der Gang der SG Dynamo Dresden in die 3. Liga war hart, weil der Klub wie kein anderer unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden musste. Aufgrund der 14-tägigen Quarantäne des Vereins wegen positiver Befunde innerhalb der Mannschaft hatte der Zweitliga-Absteiger ein straffes Restprogramm vor der Brust (neun Spiele in 27 Tagen), das gegenüber den anderen Teams ein Nachteil im Kampf um Klassenerhalt dargestellt haben soll. 

Neu-Sportgeschäftsführer Ralf Becker bestätigte gegenüber der "SportBild" deshalb, dass der Verein eine Anwaltskanzlei eingeschaltet habe, um die Aussetzung der Abstiegsregelung zu überprüfen. Oder zumindest Schadensersatzzahlungen für den Wettbewerbsnachteil. "Wir alle haben das Gefühl, dass wir es ohne Quarantäne geschafft hätten", meinte Trainer Markus Kauczinski zuletzt im Interview mit der "Sächsischen Zeitung".

"Solidarische Botschaft"

Für Becker wäre die Aussetzung des Abstiegs als "solidarische Botschaft" der DFL zu verstehen und auch ein "großer Imagegewinn" für den Liga-Verband. Im Umkehrschluss würde der SGD am Grünen Tisch der Klassenerhalt zugesprochen werden. "Das würde zeigen, dass sich alle Vereine zu Recht für eine Saisonfortsetzung ohne egoistische Überlegungen ausgesprochen haben", appelliert der 49-Jährige an die sportliche Fairness.

Außerdem sieht Becker einen Vorteil für den gesamten Wettbewerb: "Mit mehr Mannschaften in der Liga würden in mehr Spielen mehr Einnahmen generiert. Damit könnten Corona-Einbußen abgemildert werden." Schon seit dem feststehenden Abstieg kokettiert der Klub mit der Idee einer Klage, nun scheinen die Schritte ernster zu werden. Die Erfolgsaussichten einer Klage dürften aber gering sein, zumal Dynamo den Re-Start anfänglich ohne Proteste mitgetragen werden. Zudem dürfte die Einspruchsfrist gegen die Wiederaufnahme des Spielbetriebs bereits abgelaufen sein.

   

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