Schweinfurt-Beschwerde: DFB verteidigt Türkgücü-Zulassung
In einem offenen Brief hatte der 1. FC Schweinfurt, Vize-Meister der Regionalliga Bayern, Kritik am DFB geübt und die Drittliga-Zulassung von Türkgücü München infrage gestellt. Nun hat der DFB-Stellung bezogen – und das Vorgehen verteidigt.
DFB erklärt die Hintergründe
Dass Türkgücü die Lizenz für die 3. Liga erhalten hat, obwohl der Klub über kein eigenes Stadion verfügt und daher vier verschiedene Ausweichstätten benannte, stößt Schweinfurt sauer auf. Die Antwort aus Frankfurt ließ nicht lange auf sich warten: "Der DFB hat am 29. Juni öffentlich bekannt gegeben, dass nach Prüfung aller eingegangenen Unterlagen alle sportlich in Frage kommenden Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen im technisch-organisatorischen und wirtschaftlichen Bereich für die Saison 2020/2021 in der 3. Liga erfüllen. Dies gilt auch für Türkgücü München", teilte der Verband am Dienstag mit und verwies auf die entsprechende Pressemitteilung.
In Bezug auf die Tatsache, dass alle Vereine ein Stadion angeben müssen, dessen "uneingeschränkte Verfügbarkeit" gewährleistet ist, erklärt der DFB: "Die Formulierung der uneingeschränkten Verfügbarkeit bezieht sich darauf, dass den Klubs der 3. Liga an allen Spieltagen der Saison die betreffende Spielstätte grundsätzlich zur Verfügung stehen würde. Ist dies nicht der Fall, so hat der Klub ein weitere Spielstätte zu benennen." Und da im Grünwalder Stadion bereits 1860 München und Bayern II spielen und das Olympiastadion nicht durchgehend bespielbar ist, hat Türkgücü München die Flyeralarm-Arena in Würzburg sowie die Wacker-Arena in Burghausen als uneingeschränkt verfügbare, weitere Spielstätten benannt. "Dies geschah fristgerecht im Rahmen des Zulassungsverfahrens und unter Einreichung entsprechender schriftlicher Erklärungen", so der DFB.
Ausnahmegenehmigung erteilt
Spielstätten, die sich nicht am Sitz des jeweiligen Bewerbers befinden, bedürfen laut dem Statut 3. Liga einer Ausnahmegenehmigung. Diese habe der Ausschuss 3. Liga in seiner Sitzung am 24. Juni für Türkgücü München erteilt – ebenso wie beispielsweise auch für den SC Verl (Paderborn) oder den 1. FC Saarbrücken (Frankfurt, falls das Ludwigsparkstadion zur Saison 2020/2021 nicht zur Verfügung steht). Eine Kilometerbeschränkung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gebe es in den Statuten nicht, macht der Verband klar. "Der DFB verfolgt grundsätzlich stets das Ansinnen, Vereinen im Falle der sportlichen Qualifikation die Teilnahme an der 3. Liga zu ermöglichen". Dies geschehe natürlich nicht um jeden Preis, "sondern im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen, die zu erfüllen sind".
Dem aufgeworfenen Vorwurf mangelnder Transparenz kann der DFB derweil nicht folgen: "Es sollte nachvollziehbar sein, dass der DFB grundsätzlich keine Unterlagen offenlegt, die ihm von den Vereinen im Rahmen des Zulassungsverfahrens anvertraut werden und vertrauliche Daten enthalten – und nicht zuletzt auch den Datenschutz tangieren."