DFB weist Münster-Einspruch gegen Meppen-Spiel zurück

Nächste Niederlage des SC Preußen Münster vor dem DFB-Sportgericht: Der Verband hat am Freitag den Einspruch der Preußen gegen die Spielwertung der Begegnung mit dem SV Meppen vom 1. Juli (0:3) als unbegründet zurückgewiesen. 

Zieht Münster vor ein ordentliches Gericht?

Zuvor hatte der DFB bereits die Einsprüche gegen die Wertungen der Partien gegen Bayern II, Chemnitz und Braunschweig als unbegründet zurückgewiesen. Begründet hatte Münster seine Einsprüche damit, dass die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. Bereits am Donnerstag hatte das DFB-Bundesgericht außerdem die Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 35 bis 38 der 3. Liga zurückgewiesen, auch der Widerspruch Münsters gegen den Beschluss des DFB-Bundestags, die Saison in der 3. Liga fortzusetzen, war vom Bundesgericht zurückgewiesen worden. Der Klub prüft nun, ob er vor ein ordentliches Gericht zieht. 

   

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