DFB-Bundesgericht weist drei Preußen-Berufungen zurück

Nächste Niederlage für den SC Preußen Münster im juristischen Duell mit dem DFB: Das Bundesgericht hat im schriftlichen Verfahren die Berufungen des Klubs gegen drei Urteile des Sportgerichts als unbegründet zurückgewiesen.

Urteile haben Bestand

Das betrifft die 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni sowie die beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni. Das DFB-Bundesgericht folgte damit den Urteilssprüchen der Vorinstanz. Die Spielergebnisse haben somit weiterhin Bestand. Bereits am Dienstag hatte das DFB-Sportgericht den Preußen-Einspruch gegen die Partie gegen den SV Meppen zurückgewiesen. Zuvor waren die Adlerträger auch mit Widersprüchen gegen den Re-Start der Saison gescheitert.

   

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Back to top button